Änderung des Grundgesetzes - Bildung, Bau, Verkehr
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c , 143e) (Drucksachen 19/3440 und 19/6144)
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c , 143e) (Drucksachen 19/3440 und 19/6144)
Der Bund soll künftig Länder und Kommunen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau umfassender mit Finanzhilfen unterstützen können. Entsprechende Änderungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstag, 28. November 2018, nach zweiter und dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit. Für den Entwurf stimmten 578 Abgeordnete, gegen den Entwurf stimmten 87 Abgeordnete bei drei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6144) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) zugrunde. Für die Änderungen war eine absolute Zweidrittelmehrheit mit 473 Stimmen notwendig. Zudem muss der Bundesrat ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit noch zustimmen. Weitere Änderungen des verabschiedeten Entwurfs beziehen sich auf die Gemeindeverkehrswegefinanzierung sowie Bundesautobahnen.
Der Bundestag beschloss zudem einmütig bei Enthaltung der AfD die Errichtung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ des Bundes (19/4720). Über dieses Sondervermögen soll der „Digitalpakt Schule“ der Bundesregierung umgesetzt werden. Dazu hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (19/4720) vorgelegt, zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/6139) abgegeben hat. Keine Mehrheit fanden Anträge der Fraktionen AfD (19/4543) und Die Linke (19/13, 19/6143) zum Bildungsföderalismus. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) zu diesem Thema wurde für erledigt erklärt. Ein Grünen-Antrag zum Breitbandausbau (19/5306, 19/6142) fiel mangels Mehrheit durch.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hob die Notwendigkeit der geplanten Änderungen hervor. So sei es angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt kein „akzeptabler Gang der Dinge“, würde der Bund in diesem Bereich künftig keine Unterstützung mehr leisten können. Auch der Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs in den Ballungsräumen sei ein „nationales Anliegen“.
Die Änderungen im Bildungsbereich seien nötig, damit sich „diese wichtigste Zukunftsentwicklung in diesen Land nach vorne entwickelt“, sagte Scholz mit Verweis auf die Herausforderungen der Digitalisierung im Bildungsbereich.
Für die AfD-Fraktion stellte Dr. Götz Frömming klar, warum seine Fraktion das Vorhaben in Gänze ablehnt. Die im Zuge der Beratungen erzielten Ergebnisse hätten aus einem schlechten einen noch schlechteren Entwurf gemacht. Es handle sich um einen „Frontalangriff auf die föderalen Strukturen unseres Staates“. Der Bund wolle den Ländern die Mitsprache im Bildungsbereich „abkaufen“ und lege dabei die „Axt ans Grundgesetz“.
Frömming verwies zudem auf die Kritik der Bundesländer an dem Vorhaben. „Die Länder wachen langsam auf“, sagte der AfD-Abgeordnete mit Verweis auf Kritik aus Baden-Württemberg, wo Grüne, CDU und AfD gemeinsam gegen diese „wahnsinnigen Grundgesetzänderungen“ stünden. „Die AfD steht zum Föderalismus und stellt sich vor das Grundgesetz“, sagte Frömming.
Andreas Jung (CDU/CSU) wies Frömmings Kritik zurück. Der Bund wolle weder Bau- noch Schulmeister werden. Die Verantwortung für die Bildung bleibe bei den Ländern, sagte Jung. Das werde auch „immer unsere Leitlinie als überzeugte Föderalisten“ sein, sagte der Christdemokrat. Es gehe vielmehr darum, wie der Bund Finanzhilfen leisten könne.
Die Debatte über die Digitalisierung an Schulen, den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr werde weitergehen, die beschlossenen Grundgesetzänderungen seien eine „wichtige Wegmarke“. Über das Ziel, dass die Schulen bei der Digitalisierung vorankommen müssen, bestehe Einigkeit. Gerungen werde aber über den richtigen und gemeinsamen Weg, sagte Jung mit Blick auf die anstehenden Diskussionen im Bundesrat.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner warb offensiv für die auch von seiner Fraktion mitgetragene Lösung für Finanzhilfen im Bildungsbereich. Es sei eine „gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler, ein echter Schritt nach vorne“. Der Bund könne künftig nicht nur in Kabel investieren, sondern auch in personelle Unterstützung. Dass im Grundgesetz die Sicherstellung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungssystems aufgenommen würden, sei „eine Zäsur“.
Der AfD-Fraktion warf Lindner vor, altbackene statt moderne Föderalisten zu sein. Zudem habe es vor 2006 überhaupt kein Kooperationsvebrot gegeben, und auch die föderal organisierte Schweiz setze seit 2005 auf ein Kooperationsgebot, sagte Lindner. Mit der Grundgesetzänderung werde aber nur die Möglichkeit zum Handeln eröffnet, schränkte der Liberale ein. Nun müsse insbesondere Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) diese Möglichkeit auch nutzen.
Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion zu den Vorschlägen von Koalition, FDP und Grünen: Die Linke unterstütze alle Initiativen, „die helfen, Bildungs- und Wohnungsnotstand zu beenden“. Schon 2006 sei Die Linke gegen das Kooperationsverbot gewesen, auch den Rückzug des Bundes aus dem sozialen Wohnungsbau habe Die Linke immer kritisiert.
Lötzsch führt zudem aus, dass die geplanten Änderungen nicht weit genug gingen, sie seien nur „ein halber Schritt“. So fordert ihre Fraktion in dem Antrag beispielsweise eine neue Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe für Bildung im Grundgesetz.
Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) hob – wie auch andere Redner – hervor, dass es ein Erfolg sei, in Zeiten großer Polarisierung einen solchen Kompromiss gefunden zu haben. „Der Bund kann jetzt in klaren Grenzen in Köpfe und nicht nur in Kabel und Beton investieren“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende. Sie hätte sich auch eine komplette Streichung des Kooperationsverbotes vorstellen können, die gefundene Lösung sei aber „ein Kompromiss, der trägt“.
Damit werde die Zusammenarbeit von Bund und Länder im Sinne eines „modernen Föderalismus“ ermöglicht. Das sei auch in Hinblick auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse wichtig. „Das ist ein Auftrag der Grundgesetzes, den wir erfüllen“, sagte Göring-Eckardt. Mit Blick auf die anstehenden Debatten im Bundesrat drückte die Grünen-Abgeordnete ihre Hoffnung aus, „dass die Länder dieses Signal der Zusammenarbeit und Kooperation aufnehmen“.
Für die SPD-Fraktion warb Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) für den geänderten Gesetzentwurf: „Das Kooperationsverbot war ein Irrtum. Den müssen wir bereinigen, das geht nur gemeinsam.“ Bildungschancen dürften nicht davon abhängen, wo man lebt oder wie viel Geld man hat, sagte die Sozialdemokratin. Die Änderungen zur Gemeindeverkehrswegefinanzierung bedeuteten zudem eine wichtige Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler.
Es gebe außerdem nicht genug sozialen Wohnungsbau. Darum sei es wichtig, dass der Bund auch nach 2020 in diesem Bereich investieren könne. Grundsätzlich sei es ein gutes Zeichen für die parlamentarische Demokratie, dass bei diesen großen Fragen eine Einigung gefunden worden sei. „Diesen Geist der Zusammenarbeit brauchen wir in Deutschland, aber auch in Europa“, sagte Barley.
Gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hatte der Haushaltsausschuss auf Grundlage eines gemeinsamen Änderungsantrages von Koalition, FDP und Grünen eine weitergehende Fassung des Artikels 104c des Grundgesetzes beschlossen. Künftig soll der Bund demnach den Ländern „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“ können.
Neu sind dabei die Zielsetzung („Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit“) sowie die Einbeziehung der zusätzlichen Kosten. Bisher erlaubt der Artikel 104c Grundgesetz Finanzhilfen des Bundes an die Länder „für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“. Der Regierungsentwurf sah vor, die Finanzhilfen durch Hinzunahme der Länder und die Streichung des Wortes „finanzschwach“ zu erweitern.
Teil der von Koalition, FDP und Grünen vorgeschlagenen und beschlossenen Änderungen ist zudem ein Zusätzlichkeitskriterium im Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 des Grundgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass die Länder bei künftigen Finanzhilfen die Mittel des Bundes „in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich“ ergänzen. Im Artikel 125c des Grundgesetzes wird dazu ein neuer Absatz 3 eingefügt, nach dem dieses Kriterium nur auf Regelungen zu Finanzhilfen zutrifft, die nach dem 31. Dezember 2019 in Kraft treten. Bestehende Finanzhilfen oder im kommenden Jahr in Kraft tretende sind davon nicht betroffen.
Inhaltlich überwiegend unverändert blieb die Neuregelung zum sozialen Wohnungsbau. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. In der Ausschussfassung wird nun darauf verwiesen, dass bei diesen Finanzhilfen auch das Zusätzlichkeitskriterium greifen soll.
Unverändert blieb die Änderung im Artikel 125c des Grundgesetzes. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu den Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll zudem eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden. Auch diese Norm blieb im Haushaltsausschuss unverändert.
Die AfD-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen eine Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes aus. Die Fraktion kritisiert, dass die Öffnung der bisherigen Regelung, nach der der Bund nur finanzschwache Kommunen unterstützen kann, zu eine Bevorteilung von finanzstarken Ländern und Kommunen führen könnte. Stattdessen solle die Bundesregierung nach dem Willen der AfD unter anderem Vorschläge vorlegen, „die dem Bund die Möglichkeit geben, auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern Investitionen in Bezug auf Personalgewinnung und Personalentwicklung in Bildungseinrichtungen vorzunehmen“.
Als einvernehmlich erledigt wurde ein zur Beratung vorgelegter Antrag von FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) für eine bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus erklärt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6144) vor. FDP und Grüne bezeichnen die von der Bundesregierung geplante Änderung im Artikel 104c des Grundgesetzes als unzureichend. Sie fordern Änderungen im Grundgesetz in Form einer Ermöglichungsklausel für Bildungszusammenarbeit im Artikel 91b. Damit sollte nach dem Willen der beiden Fraktionen erreicht werden, dass Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenwirken können. Zudem sprechen sich FDP und Grüne dafür aus, Mittelvergaben des Bundes für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen nicht mehr degressiv und befristet auszugestalten, wie es in Artikel 104b Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein aus dem Oktober 2017 stammender Antrag mit dem Titel „Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben“ der Fraktion Die Linke (19/13). Dagegen stimmten die übrigen Fraktionen bei Enthaltung der Grünen. Dazu lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/6143) und ein Bericht (19/6172) vor.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, statt des Kooperationsverbotes eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes zu verankern. An die Länder wird die Forderung gerichtet, mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, „ohne dass die föderale Verantwortung der Länder infrage gestellt wird“.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (19/6169) mit der Forderung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen durch die Bundesregierung vorlegen zu lassen, der klarstellt, dass Investitionsvorhaben im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften nicht förderfähig sind. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und AfD abgewiesen.
Die Bundesregierung plant mit dem Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (19/4720), die Erlöse der geplanten Versteigerung von sogenannten 5G-Lizenzen in das Sondervermögen fließen zu lassen. Zunächst sei eine bereits etatisierte Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geplant, heißt es in dem Gesetzentwurf. Laut der Vorlage sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die „Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen“ verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum.
Dort sei ein „privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten“, führt die Bundesregierung zur Begründung aus. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der „Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen“ unterstützt werden. Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den „gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln“ nicht finanziert werden könnten.
Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5306) mit dem Titel „Breitband für alle – Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen“. Darin wird ein Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss für alle bundesdeutschen Haushalte, Schulen und Universitäten, öffentliche Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, sowie gemeinnützige Organisationen gefordert. Gleichzeitig soll sich die Regierung bei der Bundesnetzagentur für den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunk-Internets einsetzen, verlangt die Fraktion. Die Vorlage wurde von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur(19/6142) zugrunde.
Aus Sicht der Grünen ist die digitale Daseinsvorsorge in Deutschland „völlig unzureichend“. Im Dezember 2017 habe der Anteil der Glasfaseranschlüsse bei der stationären Breitbandanbindung in Deutschland nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2,3 Prozent betragen, heißt es in dem Antrag. Die Europäische Kommission habe Deutschland schon 2016 in der Gruppe der am schlechtesten versorgten Länder in Europa einsortiert. Deutschland belege dort Platz 28 von 32.
Nicht viel besser sehe es im Mobilfunkbereich aus: Das Unternehmen Telefónica habe im Mai 2018 erst einen Versorgungsgrad von 66 Prozent der Fläche Deutschlands erreicht, der Anbieter Vodafone sei auf 87 Prozent und die Telekom auf 93 Prozent Flächenabdeckung gekommen. Zugleich seien die Preise im europäischen Vergleich für Datenvolumen deutlich teurer als in benachbarten Mitgliedsstaaten in denen sich mehr Anbieter im Wettbewerb gegenüberstehen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 14. Dezember 2018, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen (19/6612). Ziel solle eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes sein.
Innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses beim Bundesrat kann dieser verlangen, dass der aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates bestehende Vermittlungsausschuss einberufen wird. Er soll eine Beschlussempfehlung erarbeiten, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, bei Grundgesetzänderungen wie in diesem Fall jeweils mit Zweidrittelmehrheit. (scr/hau/vom/06.02.2019)