Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. März 2024, die Forderung der AfD-Fraktion, die Steuervergünstigung für Agrardiesel (20/10055) beizubehalten, abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 554 Abgeordnete gegen den Antrag und 64 Abgeordnete haben dafür gestimmt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/10469) zugrunde. Darüber hinaus haben die Abgeordneten erstmals einen Antrag beraten, den die Unionsfraktion zu dem Thema eingebracht hat (20/10721). Die Vorlage mit dem Titel „Agrardiesel-Steuerentlastung für unsere Landwirtschaft unverzichtbar“ wurde im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Deutsche Bauern dürften nicht „erneut belastet“ werden, heißt es in der Vorlage. Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion vor, im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2024 die Mittel für den Abbau der Nutztierhaltung sowie die geplanten Mittel für die Wiedervernässung von Mooren zu streichen.
Land- und forstwirtschaftliche Maschinen seien, mit Ausnahme von alternativen Kraftstoffen, maßgeblich auf Dieselkraftstoff angewiesen, heißt es zur Begründung. Praxistaugliche Elektroantriebe existierten derzeit nicht, weshalb sich am Kraftstoffverbrauch durch eine Streichung der Steuervergünstigung für Agrardiesel nichts ändere.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/10721) auf, die Vergünstigungen beim Argardiesel dauerhaft fortzuführen. Denn die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft befinde sich aktuell, wie auch andere Wirtschaftszweige in Deutschland, in der Krise. Während die Weltwirtschaft und die Wirtschaft in der EU wachsen würden, hinke Deutschland anderen Staaten hinterher.
Die geplante Abschaffung der Vergünstigung des Agrardiesels sei ein Schlag ins Gesicht für die Landwirtinnen und Landwirte. Die Pläne massiver Steuererhöhungen beim Agrardiesel seien eine Kampfansage der aktuellen Bundesregierung an die heimische Land- und Forstwirtschaft. (ste/irs/20.03.2024)