21.05.2019 | Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble zur Begrüßung auf dem Symposium zu 60 Jahre Wehrbeauftragter

[Es gilt das gesprochene Wort]

[Anrede]

„Beschweren darf sich der Soldat beim Wehrbeauftragten, aber er soll es nicht.“ Dieser Satz erregte politisch Aufsehen – er stammt aus dem Jahr 1961, aus einem Fernsehinterview mit einem westdeutschen Kompaniechef.

Die Bundeswehr war gerade einmal sechs Jahre zuvor gegründet worden, das Amt des Wehrbeauftragten seit nicht einmal drei Jahren besetzt. In dieser Situation erklärte ein Offizier in aller Öffentlichkeit den Wehrbeauftragten nicht etwa zum verlässlichen Ansprechpartner für seine Soldaten. Im Gegenteil: Er warnte unverhohlen vor Problemanzeigen; seine Äußerung konnte – und sollte wohl auch – als Drohung verstanden werden. Immerhin: Der Wehrbeauftragte Helmuth von Grolman wurde umgehend eingeschaltet und die Äußerung hatte disziplinarrechtliche Konsequenzen. Der Vorfall zeigt: In der jungen Bundesrepublik musste sich nicht nur der Wehrbeauftragte erst durchsetzen, sondern auch das neue Selbstverständnis vom Soldaten: Als ein „Bürger in Uniform“, der nicht nur Befehlsempfänger ist, sondern der eigene Rechte hat und selbst Verantwortung trägt – und der beides auch wahrnimmt. Befehl und Gehorsam gab und gibt es immer noch. Keine Armee kommt ohne aus. Aber niemand sollte mehr in der modernen Armee blind agieren müssen. Und niemand sollte unverantwortlichen Entscheidungen einzelner Befehlsgeber wehrlos ausgeliefert sein. Auch das ist eine Konsequenz aus unseren historischen Erfahrungen – und folgt Artikel 1 unseres Grundgesetzes, dessen Verkündung vor 70 Jahren wir übermorgen feiern werden.

Der Grundrechteschutz und das Beschwerderecht der Soldaten sind hohe Rechtsgüter. Es ist gerade kein Zeichen von Illoyalität gegenüber der Truppe, davon Gebrauch zu machen. Vielmehr ist es in unserem Rechts- und Staatsverständnis fester Bestandteil der damals entworfenen neuen Wechselbeziehung zwischen Dienstherr und Soldat. Der Wehrbeauftragte ist Ansprechpartner für die Mitglieder der Streitkräfte, unabhängig vom Dienstrang. Das „Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“, wie es offiziell heißt, wirkt dabei wie ein Transmissionsriemen zwischen Truppe und Parlament, hinein in die Öffentlichkeit und in die Politik. Das haben die vergangenen 60 Jahre gezeigt.

In der Weimarer Republik hatten die Soldaten zwar ihre Treue zur Verfassung beeidet. Dennoch war die Reichswehr zu einem Staat im Staate geworden. Als Reichspräsident Friedrich Ebert im krisenhaften Herbst 1923 den damaligen Chef der Heeresleitung fragte, wo die Reichswehr stünde, soll Hans von Seeckt geantwortet haben: „Die Reichswehr steht hinter mir.“

Weimar misslang auch deshalb: weil das Militär keine innere Bindung zum demokratischen Staat fand – mit schwerwiegenden Folgen für die Stabilität der Republik. Die junge Bundesrepublik zog daraus und aus dem Abgrund, der darauf folgte, beim Aufbau ihrer Armee die richtigen Schlüsse.

Die Bundeswehr ist – anders als Reichswehr und Wehrmacht – kein Staat im Staate. Sie handelt im Auftrag des Parlaments, getreu unserer Verfassungsgrundsätze; sie ist eine Armee für diesen Staat, für seine Bürger und getragen von seinen Bürgern. Das gilt auch nach Aussetzung der Wehrpflicht, was sich auch darin zeigt, dass die Soldatinnen und Soldaten bei uns das aktive und passive Wahlrecht haben – von dem sie am Sonntag bei der Europawahl hoffentlich zahlreich Gebrauch machen.

Das Amt des Wehrbeauftragten ist eine demokratische Errungenschaft. Es ist fester Bestandteil der Parlamentspflichten, steht im Zentrum unserer Wehrverfassung und drückt die hohe Erwartung der Gesellschaft an die Institution aus, die unsere äußere Sicherheit garantiert.

Meine Damen und Herren,

am 20. Juli jährt sich wieder der Tag, an dem in der Wolfschanze das Attentat auf Adolf Hitler misslang – vor 75 Jahren. Ein tragisches Ereignis, das bis heute an den Kern des Selbstverständnisses der Bundeswehr rührt: Der Attentäter und seine Mitstreiter waren gerade keine Verräter, als die sie – ihrer menschlichen Würde und soldatischen Ehre beraubt – standrechtlich erschossen, verurteilt, ermordet wurden – und als die man sie auch nach 1945 lange diffamierte. Die vermeintlichen Staatsfeinde handelten aus Anstand, aus Verantwortungsbewusstsein. Eidbrüchig geworden waren nicht Claus Schenk Graf von Stauffenberg und die übrigen Aufrechten aus dem Umfeld des 20. Juli. Unendlich schwer wogen vielmehr die vorangegangenen – ungesühnten – Eidbrüche ihres obersten Befehlshabers und seiner Gefolgschaft. Es hat lange gedauert, bis die Deutschen diesen Zusammenhang erkennen wollten und auch anerkennen konnten.

Allerdings hatte der 20. Juli und das, woran er uns erinnert, bereits beim Aufbau der Bundeswehr Bedeutung. Denn neue Streitkräfte konnten nur in klarer Abgrenzung zur Wehrmacht aufgebaut werden. Obwohl über deren Verbrechen in den fünfziger Jahren nicht offen gesprochen wurde – präsent waren sie. Deshalb sollte sich die neue westdeutsche Armee in ihren Werten und Normen, in ihrem Gefüge und ihren Befehlswegen davon klar unterscheiden.

Die militärischen und politischen Vordenker der Wiederbewaffnung suchten einen Weg, neuerlichem blindem Gehorsam der Streitkräfte vorzubeugen. Sie wussten: Die Bundeswehr ist zur permanenten ethischen, rechtlichen und politischen Legitimation verpflichtet. Die Verantwortung des Soldaten darf nicht länger auf das militärisch Notwendige, auf den Gehorsam beschränkt bleiben. Sie entwickelten eine neue Führungsphilosophie für die Armee des neuen, demokratischen Staates: Das Prinzip der Inneren Führung.

Und sie übernahmen eine Idee aus dem neutralen Schweden: Trotz unterschiedlicher historischer Erfahrungen, trotz anderer politischer und sozioökonomischer Strukturen in beiden Staaten fand sich dort ein Modell für den Wehrbeauftragten. Die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte über einen vom Parlament gewählten Ombudsmann für das Militär war als Muster für den Aufbau der Bundeswehr geeignet.

Ihrer Gründung gingen heftige und grundlegende Debatten voraus – im Deutschen Bundestag und in der Bevölkerung. Kein politisches Thema wühlte die Westdeutschen in den Anfangsjahren so sehr auf wie die Debatte um die Wiederbewaffnung – gerade einmal ein Jahrzehnt nach Ende des Zweiten Weltkrieges, in einem geteilten Land, unter den Bedingungen des Kalten Krieges, dem Systemkonflikt zweier atomar aufgerüsteter Blöcke.

Die Bundeswehr aufzustellen konnte in diesem politischen Klima nur deshalb gelingen, weil sie konsequent in das parlamentarische System eingebunden wurde. Dafür ist die Wehrverfassung immer wieder gewürdigt worden – zu Recht. Für Helmut Schmidt bedeutete sie einen „Glücksfall“, den wir einer „Sternstunde des Parlaments“ verdankten.

Mit der Wehrverfassung gelang es, das anfänglich tiefe Misstrauen gegenüber der Truppe in weiten Teilen der Bevölkerung mehr und mehr abzubauen. Die Bundeswehr rückte – obwohl Teil der Exekutive – ganz nah an das Parlament. Der Wehrbeauftragte als Bindeglied zu den gewählten Vertretern des Volkes ist einmalig in der deutschen Verfassungs- und Rechtsgeschichte. Für keine andere Institution und Berufsgruppe in Deutschland gibt es einen vom Parlament gewählten Beauftragten mit vergleichbar weitreichenden Rechten und Pflichten. 

Die Wehrbeauftragten haben klug und sensibel der Versuchung widerstanden, sich als Gegenspieler des Verteidigungsministers zu positionieren – das Parlament, nicht der Wehrbeauftragte erfüllt diese Funktion. Konflikte zwischen Wehrbeauftragtem und Verteidigungsausschuss, zwischen Wehrbeauftragtem und Verteidigungsministerium blieben trotzdem nicht aus – sie führten indes nie in eine politische Sackgasse. 

Die Befürchtung Theodor Eschenburgs, der Wehrbeauftragte werde im parlamentarischen Alltag zu einem „Majoritätsassistenten“, hat sich nicht bewahrheitet – die Wehrbeauftragten sind keine Erfüllungsgehilfen der jeweils Regierenden. Dass sich die Amtsinhaber zum Instrument der jeweiligen Opposition machten, lässt sich genauso wenig sagen. Man kann vielmehr feststellen, dass die Bindung der Wehrbeauftragten an ihre Partei im Amt eher nachlässt. Auch das erklärt, wie sie zu einer unbestechlichen und anerkannten Institution der parlamentarischen Kontrolle unserer Streitkräfte wurden. Und deshalb könnte die Bundeswehr bei der Benennung von Kasernen künftig durchaus auch die Namen besonders verdienter Wehrbeauftragter mit in Betracht ziehen.

Allein die persönlichen Lebensgeschichten der bislang zwölf Amtsinhaber – vom ehemaligen Generalleutnant der Wehrmacht bis zum Kriegsdienstverweigerer und unter ihnen immerhin auch eine Frau: sie spiegeln den Wandel der Zeit. Die eigenständige Rolle des Wehrbeauftragten, die uns heute selbstverständlich scheint, ist in den 60 Jahren gewachsen – geprägt wurde sie von jedem einzelnen Wehrbeauftragten.

Das Rederecht im Bundestag, ein wichtiges Machtinstrument, ist einem unüblichen Manöver Hellmuth Heyes aus dem Jahr 1964 zu verdanken. Der Wehrbeauftragte veröffentlichte Details über den Zustand der Bundeswehr in einer Artikelserie der Illustrierten „Quick“. So erzwang er für seinen Jahresbericht die Aufmerksamkeit im Parlament, die ihm der Bundestag zuvor offenbar nicht gewähren wollte.

Wir sehen heute: Parlamentarische Kontrolle schafft wechselseitiges Vertrauen. Die Soldatinnen und Soldaten hängen von demokratisch gefassten Mehrheitsbeschlüssen ab, darauf basieren ihre Auslandseinsätze. Und andersherum gilt auch: Der Bundestag ist den Soldatinnen und Soldaten in besonderer Weise verpflichtet. Die Bundeswehr ist einer besonderen Kontrolle durch den Bundestag unterworfen und sie kann sich der Aufmerksamkeit der Abgeordneten als den gewählten Repräsentanten des Volkes sicher sein.

Der Wehrbeauftragte ist heute nicht mehr nur darauf beschränkt, allgemeine Fragen aufzugreifen. „Grundrechtsschutz“, so hat es der ehemalige Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus einmal formuliert, „ist immer auch konkret. Wenn beispielsweise Kostengründe in Fragen der Ausbildung oder Ausrüstung Vorrang vor dem Schutzanspruch der Soldaten hätte“.

Inzwischen ist wohl keine andere Institution der Exekutive für die Mitglieder des Bundestages so transparent wie die Bundeswehr. Das bewahrt nicht vor allen Missständen, beileibe nicht. Aber es erleichtert dem Parlament, sich ein Bild von Defiziten zu machen und zu veranlassen, dass diese behoben werden.

Das war im Übrigen auch vor dreißig Jahren von hoher Bedeutung, als es im Prozess der Deutschen Einheit darum ging, Soldaten der Nationalen Volksarmee in die Bundeswehr zu überführen. Eine historische Randnotiz: Nach den ersten freien Wahlen zur Volkskammer im März 1990 setzte auch die DDR einen sogenannten Soldatenbeauftragten ein, angesiedelt allerdings beim Minister für Abrüstung und Verteidigung. Es ist nicht erforscht, wie intensiv er in die Überführung der NVA eingebunden war. Unstrittig aber ist, dass dieser komplexe Prozess einen wichtigen Beitrag zur inneren Einheit unseres Landes leistete. Der Wehrbeauftragte war in besonderer Weise gefordert. Es ging darum, individuelle Leistungen anzuerkennen und ein demokratisches Rechtsverständnis zu lehren.

Die Hoffnungen von damals auf eine friedvollere Welt haben sich nicht erfüllt. Wir stehen angesichts der veränderten globalen Konflikte und Bedrohungsszenarien vor immensen Herausforderungen, auf die wir reagieren müssen. Mit neuen sicherheits- und verteidigungspolitischen Initiativen, abgestimmt und in Kooperation mit unseren Partnern. Die Militärzusammenarbeit innerhalb der EU war nie so eng wie heute. Dennoch ist weitgehend unstrittig, dass wir Europäer mehr Verantwortung für unsere eigene Sicherheit übernehmen müssen, um tatsächlich „weltpolitikfähiger“ zu werden, wie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker es ausdrückt. Die in Reden wiederholten Ambitionen sind ebenso groß wie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Sicherheit und Schutz zählen zu den drängendsten Problemen, derer sich die Politik annehmen soll. Und das am besten auf europäischer Ebene: Etwa drei Viertel der Deutschen befürworten eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Sie ist längst überfällig.

Aber wenn wir sie erreichen wollen, was uns aus vielerlei Gründen vernünftig und notwendig erscheint, müssen wir uns alle bewegen. In der Politik und in Sicherheitskreisen. Dann müssen gerade wir Deutsche unsere Positionen überprüfen und dazu bereit sein, uns von Gewohnheiten zu verabschieden, die sich aus unserer Geschichte auch in der Zeit der Teilung und eingeschränkten Souveränität ergeben haben.

Bei uns bedarf jeder Streitkräfteeinsatz im Ausland der Zustimmung durch das Parlament – aus bekannten Gründen. Das erweist sich aber auch als Hürde – in der militärischen Zusammenarbeit. Das Verfahren hat zwar Nachahmer in anderen europäischen Staaten gefunden. Aber die Modalitäten der Zustimmungspflicht sind unterschiedlich. Einige Staaten verzichten bei Einsätzen im Rahmen der EU und der NATO darauf – das ist bei uns angesichts der engen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Wir sind also gefordert, endlich eine klärende öffentliche Grundsatzdebatte darüber zu führen, was und wie wir zu internationalen Kooperationen beitragen wollen. Diese Diskussion können wir nicht aufschieben – und dabei muss auch Unbequemes auf den Tisch. Politische Führung heißt für mich, diese Debatte anzustoßen und sie gegen die zu erwartenden Widerstände zu führen.

Auch der Wehrbeauftragte ist gefordert – denn es geht ebenso um seine Rechte bei gemeinsamen Einsätzen: Das Recht zum Truppenbesuch und die Informationspflichten der multinationalen Stäbe müssen ebenso abgestimmt werden wie Strategie- und Ausrüstungsfragen. Die Integration der Streitkräfte in Europa darf die Rechte der militärischen Ombudsleute und vor allem die Rechte von Soldatinnen und Soldaten nicht beschneiden.

In diese Debatte bringen sich die Wehrbeauftragten seit Claire Marienfeld ein – aber da liegt noch viel Arbeit vor Ihnen. Abstimmungsprozesse sind mühsam. Sie verlangen uns die Bereitschaft ab, die gewohnten Bahnen ein Stück weit zu verlassen, Dinge zu verändern. Wir neigen bisweilen dazu, das eher von unseren Bündnispartnern einzufordern.  

Zum 11. Male findet in diesem Jahr die Internationale Konferenz militärischer Ombudsleute statt – eine Konferenz, die auf eine Idee des Wehrbeauftragten Reinhold Robbe zurückgeht. Auch Hans-Peter Bartels hat in den vergangenen vier Jahren die bilateralen Kontakte zu verschiedenen militärischen Ombudsleuten verstärkt – zwischen Deutschland und Österreich sowie zu den Niederlanden. Denn die Verstetigung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Streitkräften der Bündnispartner muss das Ziel sein – Nationen mit unterschiedlichen Militärtradition, aber mit dem gleichen Wertefundament.

In der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich eine besondere Bedeutung zu. Wir haben immerhin bereits eine deutsch-französische Brigade – ohne sie allerdings bislang zum Einsatz zu bringen. Mit dem in Aachen gerade erneuerten Elysée-Vertrag und der neuen deutsch-französischen Kammer von Bundestag und Assemblée Nationale haben wir das Instrumentarium, auch in diesen heiklen Fragen voran- und zusammenzukommen, indem wir voneinander und miteinander lernen. Wenn wir es denn wirklich wollen. Wir Deutschen kommen jedenfalls über die Hemmnisse einer verfestigten politischen Stimmung gegen jedes militärische Engagement alleine nicht hinweg. Aber vielleicht, wenn wir es deutschfranzösisch oder europäisch versuchen.

Die enge Verzahnung von Bundeswehr, Bundestag und Bevölkerung, auf die wir uns – wie der Blick auf 60 Jahre Wehrbeauftragter zeigt – verlassen können, bietet eine gute Voraussetzung, um gemeinsam daran zu arbeiten, unnötige Hürden weiter abzubauen. Der Blick in die Geschichte der europäischen Integration lehrt, dass der Verzicht auf nationale Kompetenzen in Sachen Sicherheit und Verteidigung immer auf besondere Vorbehalte in der Öffentlichkeit und der Politik stieß – doch einen Bogen können wir darum nicht machen. Denn furchtbar viel Zeit haben wir nicht, um in einer unsicher werdenden Welt unsere Werte zu verteidigen und dem Frieden in der Welt zu dienen. So wie es die Präambel des Grundgesetzes seit 70 Jahren fordert.

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