07.10.2020 | Parlament

Worte von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble vor Eintritt in die Tagesordnung zu den Maßnahmen zum Schutz vor Corona

[Es gilt das gesprochene Wort]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie wissen, hatte ich am Ende der Sommerpause anlässlich der steigenden Fallzahlen von Corona-Infizierten eine dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgesprochen. Die ganz überwiegende Anzahl der hier Tätigen – seien es Abgeordnete, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Fraktions- und Verwaltungsbeschäftigte – sind dieser Empfehlung gefolgt. Leider nicht alle, auch nicht alle Mitglieder dieses Hauses. In den letzten Wochen sind die Fallzahlen nunmehr weiter gestiegen.

Wir haben im Ältestenrat mehrfach intensiv über diese Situation gesprochen.

Angesichts der pandemischen Entwicklung habe ich mich daher entschlossen, mit am 6. Oktober in Kraft getretener hausrechtlicher Allgemeinverfügung eine umfassende Maskenpflicht anzuordnen. Die Anordnung ist für jeden an den Eingängen der Liegenschaften einsehbar und wurde auch im Intranet veröffentlicht. Die Pflicht erfasst grundsätzlich auch das Tragen von Schutzmasken im Plenarsaal. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann am Sitzplatz abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,50 Metern eingehalten wird. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung zudem am Rednerpult und an den Saalmikrophonen ablegen. Bitte denken Sie also daran, wenn Sie durch den Saal gehen, eine Maske zu tragen.

In der heutigen Präsidiumssitzung waren wir uns einig, dass Verstöße gegen diese hausrechtliche Anordnung hier im Plenarsaal zugleich auch einen Verstoß gegen unsere parlamentarische Ordnung darstellen. Eine gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneter gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit.

Daher mache ich darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch mit den Mitteln des parlamentarischen Ordnungsrechts geahndet werden können, sofern diese in unseren Sitzungen auftreten. Dies schließt selbstverständlich die namentlichen Abstimmungen, Wahlen und das Hammelsprungverfahren ein.

Ich bitte Sie daher nachdrücklich, sich an die Vorgaben zu halten und Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht zu gefährden.

Marginalspalte