24.03.2021 | Parlament

Videobeitrag von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble zum 20-jährigen Jubiläum des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Jubiläum des Deutschen Instituts für Menschenrechte fällt in eine außergewöhnliche Zeit. Ein winziges Virus zwingt uns seit einem Jahr, auf gewohnte Freiheiten zu verzichten. Grund- und Menschenrechte sind eingeschränkt – bei uns, nicht in fernen failed states! Freiheitsbeschränkungen stehen plötzlich im Zentrum einer kontroversen gesellschaftspolitischen Debatte, die jeden und jede von uns direkt betrifft. Wer hätte es gedacht, dass in Deutschlands Wohnzimmern darüber gestritten wird, welche Grundrechte sich gegenseitig begrenzen? Die abstrakten Grundbegriffe unserer demokratischen Ordnung werden lebendig und konkret. Und die Errungenschaften der freiheitlichen Rechtsordnung, die uns sooft selbstverständlich scheinen, werden als kostbar wahrgenommen.

„Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann.“ Dieser Satz stammt aus der „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls und klingt wie eine komprimierte Definition der universellen Menschenrechte. Unser Grundgesetz fasst sie noch knapper: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In beiden Sätzen schwingen viele Dilemmata auch unseres Alltags mit.

Gerechtigkeit und Menschenwürde – sie bilden den Kern der Menschenrechte und gehören gleichzeitig zum Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Es sind Werte, die im Westen in der Regel jeder bejaht und für sich selbst reklamiert. Die normative Orientierung an sich ist klar. Und sie ist wichtig. Dennoch wissen wir alle, wie schwierig sich ethisch korrektes Handeln im Konkreten gestaltet.

Hehre Ideale in die Praxis umzusetzen, ist mühsam. Missstände aufdecken, an Lösungen arbeiten, Parlament und Regierung auch unangenehme Wahrheiten übermitteln und Handlungsbedarf signalisieren – all das gehört zum Alltag des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Als es gegründet wurde, lag der Kalte Krieg rund zehn Jahre zurück. Längst nicht alle Hoffnungen, die mit dem Ende des Ost-Welt-Konfliktes einhergegangen waren, hatten sich erfüllt. Das Model der freiheitlichen Demokratien westlicher Prägung setzte sich nicht zwangsläufig durch, wie viele zu Beginn der 1990er Jahre erwartet hatten. Im Gegenteil: Der ewige Frieden war nicht ausgebrochen, Menschenrechtsverletzungen weltweit wurden nicht weniger. Beim gewaltsamen Zerfall Jugoslawiens entlud sich vor unserer Haustür der Nationalismus in blutigen Kriegen. Auch damals war es klar – die Durchsetzung und Verteidigung der Menschenrechte ist eine fortwährende Aufgabe, zumal in einer Welt, in der die Konflikte unübersichtlicher und die Bedrohungen vielfältiger werden. Eine Aufgabe, die an den antiken Sisyphos denken lässt.

 Wie mühsam und zugleich unverzichtbar diese Aufgabe ist, können die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe aus der parlamentarischen Praxis berichten. Und der einstimmige Beschluss des Deutschen Bundestages zur Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte war Ausdruck der wachsenden Bedeutung der Menschenrechte für das Parlament. Die Berichte des Instituts, die dem Bundestag (seit 2016) vorgelegt werden, spiegeln wider, wie breit gefächert seine Arbeit ist: Menschenrechte spielen in praktisch allen Bereichen unseres Lebens eine Rolle. Die Berichte zeigen, welchen Gefahren sie bei uns und weltweit ausgesetzt sind – durch gesellschaftspolitische Veränderungen, internationale Verflechtung von Wirtschaft und Finanzen, durch den Klimawandel oder den technologischen Fortschritt mit seinen Chancen, aber auch neuen Bedrohungen. So ist die weltweite Migration oft Folge menschenunwürdiger Bedingungen, sie wirft zugleich neue Fragen auf: Wie können die Menschenrechte auf der Flucht und in Asylverfahren verwirklicht werden, gibt es ein Recht auf Rückkehr in die Heimat? In der Pandemie tauchen neue Probleme auf, die unsere Grund- und Menschenrechte betreffen. Aber auch weitergehende Reflexionen zum Beispiel über die Folgen des Lockdowns, der unsere Gesundheit schützen soll und gleichzeitig in anderen Teilen der Welt viele Menschen ihrer Lebensgrundlage beraubt, weil er die globalen Lieferketten tangiert. Auch in diesem gesellschaftlichen Diskurs ist die Stimme des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht zu überhören.

Regierung und Parlament sind auf unabhängige, sachkundige Expertise angewiesen. Auf Politikberatung. Das Institut leistet hier eine wertvolle Arbeit! Ich gratuliere zum Jubiläum und danke allen Beteiligten, die sich in den vergangenen zwanzig Jahren in den Dienst der Menschenrechte gestellt haben. Für die heutige – leider nur virtuelle Zusammenkunft – wünsche ich Ihnen einen fruchtbaren, inspirierenden Austausch und dem Institut – nicht ganz uneigennützig – weiterhin viel Erfolg für die Zukunft!

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