25.03.2021 | Parlament

Worte von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble vor Eintritt in die Tagesordnung anlässlich des 150. Jahrestages der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Reichstags

[Es gilt das gesprochene Wort]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Woche jährt sich ein besonderes parlamentarisches Jubiläum: Vor 150 Jahren konstituierte sich der erste gesamtdeutsche Reichstag. 

Das ist lange her – aber fern scheinende Zeiten rücken manchmal erstaunlich nahe: Schon damals, in der ersten Legislaturperiode, wurde leidenschaftlich über das Impfen debattiert. Wegen Pocken. Das am Ende der intensiven parlamentarischen Beratungen verabschiedete Reichsimpfgesetz legte die Grundlage dafür, diese Krankheit in Deutschland auszurotten – wenn es auch erst sehr viel später gelang.

Die Reichsgründung 1871 brachte zwar den von vielen ersehnten Nationalstaat, die Einheit. Unerfüllt blieben dagegen die freiheitlichen Träume, für die über Jahrzehnte gekämpft worden war – nicht zuletzt in den einzelstaatlichen Parlamenten. 

Der Einfluss des Reichstags blieb im Kaiserreich beschränkt. Aber der Leistung der Abgeordneten im Kräftemessen mit dem Reichskanzler und dem Kaiser wird man mit den Maßstäben, die wir heute an ein Parlament anlegen, allein nicht gerecht. Die Parlamentarier hatten ihren Anteil am Zusammenwachsen der Nation in einem einheitlichen Rechts- und Wirtschaftsraum, an den Anfängen des Sozialstaates. Gesetzgeberisch – und als das zentrale Forum der neu formierten Nation. Nein, nicht alles wurde hier entschieden, aber oft streitig darüber debattiert, das schon. Ein – im Wortsinne – selbst-bewusstes Parlament weiß um seine Geschichte, und es hält das Bewusstsein dafür wach, dass das, was uns heute so selbstverständlich scheint, erst durchgesetzt werden musste. 

Max Weber hat am Ende des Kaiserreichs die Folgen eines in seinen Rechten beschränkten Parlaments brillant analysiert. Und er hat eine Schlussfolgerung gezogen, die über ihre Zeit hinausreicht: „Wie macht man das Parlament fähig zur Macht?“ – das war für ihn die Zukunftsfrage der deutschen Staatsordnung, alles andere nur „Nebenwerk“.

Unser Grundgesetz stellt den Bundestag als einziges vom Volk direkt legitimiertes Verfassungsorgan ins Zentrum unserer politischen Ordnung. Die Macht, die uns als gewählten Repräsentanten verliehen ist, verpflichtet. Denn Verfassungsrecht ist das eine. Die Stärke des Parlaments muss sich in der Praxis beweisen. Im selbstbewussten Handeln – auch und gerade in Zeiten, die als Stunde der Exekutive gelten. Das Parlament bestimmt den Rahmen, in dem die Regierungen handeln – und nicht die Exekutive die Bedingungen, unter denen das Parlament debattiert. Je maßloser in der Öffentlichkeit diskutiert wird, umso wichtiger wird die Funktion des Parlaments als der Ort, um politisches Handeln zu erklären. Um in Rede und Gegenrede die Alternativen aufzuzeigen. Um den Bürgern Orientierung zu geben. 

Gelingt uns das, wächst das Vertrauen in das repräsentative Prinzip – ein Vertrauen, dem allerdings jeder einzelne Abgeordnete mit seinem Handeln immer wieder neu gerecht werden muss. Tut er es nicht, beschädigt er alle. 

Das sollte der letzte verstanden haben.
 

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