24.09.2025 | Parlament

Jahrestagung der Leitungen der Versorgungsverwaltungen der Länder in Gießen

Das Bild zeigt ein Gebäude.

Regierungspräsidium Gießen (© Pressestelle RP Gießen)

Am 24. September war die SED-Opferbeauftragte zu Gast bei der Jahrestagung der Leitungen der Versorgungsverwaltungen der Länder. Die Tagung im Regierungspräsidium in Gießen stand unter dem Leitmotiv „Voneinander lernen, gute Ideen teilen, gemeinsam Lösungen entwickeln.“

Für die SED-Opfer sind die Versorgungsämter wichtige Partner. So sind die Versorgungsämter zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Gleichzeitig liegt im Zuständigkeitsbereich einiger Versorgungsämter die Rehabilitierung von Betroffenen. 

In ihrer Rede unterstrich die SED-Opferbeauftragte die besondere Bedeutung, die die Arbeit der Versorgungsämter für die Betroffenen von SED-Unrecht haben:

„Es waren staatliche Stellen, die in der DDR ihre Macht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ausnutzten und zur politischen Gewalt zur Durchsetzung der Partei-Interessen griffen. Es sind heute staatliche Stellen in unserer Demokratie, die den Menschen die Opfer staatlicher Gewalt in der Diktatur, auf Grundlage von Recht und Gesetz, helfen.“

Gleichzeitig verwies sie auf die Herausforderungen, die damit verbunden sind, mit den Instrumenten des Rechtsstaats dem Unrecht einer untergegangenen Diktatur zu begegnen. So gab es nach der Wiedervereinigung vor 35 Jahren für den Prozess der Aufarbeitung der Diktatur und der Unterstützung der Opfer kein Vorbild und keine Blaupause, an der man sich hätte orientieren können. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze seien daher in den letzten Jahrzehnten immer wieder angepasst und erweitert worden, um die Betroffenen von politischer Verfolgung in der DDR in unserer heutigen Demokratie zu unterstützen. Zu diesen Veränderungen gehört insbesondere die grundlegende Vereinfachung bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, die Bundesrat und Bundestag Anfang des Jahres beschlossen haben. 

In seinem Vortrag stellte der Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Niels Schwiderski die Schwerpunkte der aktuellen Gesetzesnovelle dar und berichtete insbesondere über aktuelle Forschungsergebnisse sowohl zur sozialen Lage der Betroffenen als auch zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen von SED-Unrecht.