Parlament

„Hilfe muss auch gewollt sein“ – Interview, 8.1.2020

Tageszeitungen

(Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Interview mit dem Wehrbeauftragten in der „NWZ“ vom 8. Januar 2020

„Hilfe muss auch gewollt sein“

Frage: Nach der Tötung des iranischen Generals Qassim Soleimani durch einen US-Angriff in Bagdad hat das irakische Parlament alle internationalen Truppen zum Abzug aufgefordert. Muss die Bundeswehr jetzt ihre Mission auf Dauer beenden?

Bartels: Für die Präsenz unserer Bundeswehr im Irak ist laut Bundestagsmandat die Zustimmung der Regierung konstitutiv erforderlich. Deutsche Soldatinnen und Soldaten können nicht gut gegen den ausdrücklichen Willen der irakischen Regierung und des irakischen Parlaments dem Irak weiter helfen. Hilfe muss auch gewollt sein.

Frage: Die Bundeswehr hat jetzt vorübergehend Soldaten aus Sicherheitsgründen aus dem Irak nach Jordanien und Kuwait verlegt. Ist das der Anfang vom Ende des Einsatzes?

Bartels: Das kann man noch nicht sagen. Erstmal geht es sehr zu Recht um die Sicherheit unserer bisher in Tadschi und Bagdad eingesetzten Soldatinnen und Soldaten. Sie dürfen nicht zwischen die Fronten geraten. Aber die internationale Anti-IS-Koalition stimmt sich jetzt untereinander ab und spricht mit der irakischen Regierung. Ergebnis offen. Unser Kontingent für die nordirakische Kurdenregion bleibt jedenfalls vorerst am Stationierungsort Erbil.

Frage: Sind die Einsatzkräfte in Jordanien und Kuwait wirklich sicher?

Bartels: Nach menschlichem Ermessen, ja.

Frage: Drohen jetzt die Erfolge der Vergangenheit bei der Stabilisierung und im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ wieder zerstört zu werden?

Bartels: Es droht eine Eskalation im gesamten Nahen Osten – weit über das IS-Problem hinaus. Hier geht es um die Sicherheit weltweit. Und es geht darum, wer in Zukunft welche Rolle auf der Weltbühne spielen wird, wenn es gilt, den Frieden zu erhalten. Was will Europa dafür tun?

Frage: Muss der Bundestag das Mandat für den Einsatz der Truppe wieder aufheben?

Bartels: Die Bundesregierung kann die Mission im Rahmen des geltenden Bundestagsmandates eigenständig beenden, wenn die Mandatsgrundlage entfällt. Die Rechtslage ist klar. Aber politisch sollte das dann schon mit den Bündnispartnern abgestimmt werden.

Interview: Andreas Herholz

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