05.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 17/2021

Linke wollen rechtsstaatswidrige Tatprovokationen verhindern

Berlin: (hib/MWO) Einen Antrag mit der Überschrift „Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen“ hat die Fraktion Die Linke eingebracht (19/25352). Die Abgeordneten wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geändert werden. Zudem solle eine Entschädigung festgelegt werden.

Eine Tatprovokation sei mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar, heißt es in dem Antrag unter Verweis auf die Verurteilung Deutschlands durch den EGMR wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Urteil sei aufgrund zweier Strafurteile deutscher Gerichte wegen Betäubungsmitteldelikten erfolgt, zu denen die Verurteilten in rechtsstaatswidriger Weise provoziert worden seien, weswegen diese Klage beim EGMR eingereicht hätten.

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