13.01.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 60/2021

Keine Beeinträchtigung bei Schwangerschaftskonfliktberatung

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht keine Beeinträchtigungen bei der telefonisch oder online durchgeführten Schwangerschaftskonfliktberatung während der Corona-Pandemie. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/25536) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24953) mit. Die in den Bundesländern zugelassenen Möglichkeiten für telefonisch oder online durchgeführte Beratungen seien lediglich neue Möglichkeiten, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu erfüllen und es den schwangeren Frauen zu ermöglichen, eine selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die gesetzlichen Regelungen zu einem straffreien Schwangerschaftsabbruch unter anderem aus der Erkenntnis erfolgt seien, dass das Leben des Kindes nicht gegen den Willen der schwangeren Frau wirksam geschützt werden könne, sondern nur mit ihrem Willen. Aus diesem Grund habe sich der Gesetzgeber für eine verpflichtende und umfassende Beratung in der Frühphase einer Schwangerschaft entschieden, die dem Schutz des ungeborenen Lebens diene.

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