27.01.2021 Inneres und Heimat — Antrag — hib 118/2021

Evaluierung des IT-Sicherheitsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll den Entwurf des „IT Sicherheitsgesetzes 2.0“ nach dem Willen der AfD-Fraktion erst in das parlamentarische Verfahren einbringen, nachdem gemäß Artikel 10 des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 unter Einbezug „eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wurde“, dieses derzeit gültige „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ evaluiert wurde. Auch soll die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluierung in das Gesetzesvorhaben einfließen lassen, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/26225), der am Donnerstag gemeinsam mit dem Regierungsentwurf des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ (19/26106) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

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