08.02.2021 Verteidigung — Antwort — hib 166/2021

Kontrolle des Militärischen Nachrichtenwesens

Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht der Bundesregierung unterliegt das Militärische Nachrichtenwesen (MilNW) als Teil der Streitkräfte der parlamentarischen Kontrolle. Dies geht aus ihrer Antwort (19/26114) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25466) hervor. Damit widerspricht sie der Auffassung der Grünen, die in ihrer Anfrage behaupten, dass das MilNW „faktisch gänzlich der parlamentarischen Kontrolle entzogen“ sei. Die parlamentarische Kontrolle erfolge maßgeblich durch den Verteidigungsausschuss des Bundestages, der grundsätzlich jederzeit und auf parlamentarische Initiative sämtliche Vorgänge des Verteidigungswesens untersuchen und sich gemäß Artikel 45a Absatz 2 Grundgesetz zudem jederzeit als Untersuchungsausschuss einsetzen könne. Diesem habe das Verteidigungsministerium am 6. Mai 2019 einen umfassenden „Bericht zum Militärischen Nachrichtenwesen“ vorgelegt.

Der Aufgabenbereich des MilNW sei „keine Organisation innerhalb der Bundeswehr und nicht auf einzelne Dienststellen beschränkt, sondern eine querschnittliche Aufgabe, die durch die Streitkräfte insgesamt und damit durch alle Dienststellen der Bundeswehr wahrgenommen werde und im Rahmen derer grundsätzlich alle Soldatinnen und Soldaten einen Beitrag leisten“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

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