10.02.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 180/2021

AfD will Staatsangehörigkeitsgesetz ändern

Berlin: (hib/STO) Auf höhere Hürden bei der Einbürgerung zielt ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass sich „durch die massenhafte Immigration der letzten Jahre“ nach Deutschland demnächst die Zahl derjenigen erhöhen werde, die Anspruch auf Einbürgerung haben. Zwar bewege sich die Zahl der Einbürgerungen seit Jahren auf relativ konstantem Niveau, doch werde sich dies voraussichtlich „durch die hohe Anzahl an zugewanderten Drittstaatsangehörigen, die sich häufiger als andere Ausländer einbürgern lassen, ändern“. Vor dem „Hintergrund der beschränkten Integrationsmöglichkeiten der angestammten Bevölkerung, der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der Bedrohung aus dem islamistischen Milieu“ sei es notwendig, die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft entsprechend anzupassen.

Dazu soll nach dem Willen der Fraktion zur „Stärkung der Bedeutung von Vorverurteilungen und Lebensunterhaltssicherung“ im Staatsangehörigkeitsgesetz die Regelung gestrichen werden, „wonach aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch solche Ausländer eingebürgert werden können sollen, die wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt oder auf Grund ihrer Schuldunfähigkeit einer Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen worden sind, sowie auch solche Ausländer, die sich und ihre Angehörigen nicht zu ernähren imstande“ sind.

Auch soll der Vorlage zufolge künftig nur noch derjenige Anspruch auf Einbürgerung haben, der in der Vergangenheit noch nicht wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten in Erscheinung getreten ist. Ferner soll „der Antragssteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können“.

Darüber hinaus will die Fraktion das Beherrschen der deutschen Sprache auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zur Voraussetzung für den Anspruch auf Einbürgerung machen. Um dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 Rechnung zu tragen, soll für die Einbürgerung international Schutzberechtigter laut Vorlage das Sprachniveau B1 (GER) verlangt werden. Die „Privilegierung von Integrationskursabsolventen und Personen mit besonderen ,Integrationsleistungen“ soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft werden.

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