22.02.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 215/2021

Kostenerstattung für der DB AG zugewiesene BEV-Beamte

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten“ (19/26825) vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen werden soll.

Bei Gründung der Deutschen Bahn AG (DB AG) vor 25 Jahren seien auf das Unternehmen auch unkündbare Arbeitsverhältnisse übergegangen, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus seien Beamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) der DB AG zugewiesen worden. Das Deutsche-Bahn-Gründungsgesetz regle daher, dass für unkündbare Arbeitsverhältnisse, die einer Rationalisierungsmaßnahme unterliegen und daher nicht mehr wertschöpfend (und somit anderweitig im Unternehmen) eingesetzt werden können, das BEV die Personalkosten an die DB AG erstattet. Gleiches gelte im Grundsatz für Beamte. Allerdings würden die zugewiesenen Beamten ihre Besoldung vom BEV erhalten, sodass die DB AG eine Personalkostenerstattung für diese an das BEV vornehme, um nicht wettbewerbliche Vorteile zu erhalten, teilt die Bundesregierung mit.

Die Personalkostenerstattung richte sich nach den Aufwendungen für vergleichbare Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern, heißt es weiter. Dieser Leistungsausgleich könne im Fall von Rationalisierungsmaßnahmen entfallen. „Mit dem Regelungsvorhaben soll die Personalkostenerstattung auf Rationalisierungsmaßnahmen beschränkt werden, die vor 2020 vollzogen wurde“, schreibt die Regierung. Betroffen seien davon nur noch Beamte, denn alle unkündbaren Tarifbeschäftigten seien aufgrund der Altersregelung bereits ausgeschieden.

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