01.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 261/2021

Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung informiert über die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. In der Antwort (19/25659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24884) heißt es, dass bisher folgende Programme aufgelegt worden sind: die Soforthilfen, die Überbrückungshilfen I + II + III, die November- und Dezemberhilfen, der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit, Direktbeteiligungen in der Konsortialfinanzierung, der KfW-Schnellkredit und Globaldarlehen für gemeinnützige Organisationen, sowie das Maßnahmenpaket für Start-ups mit zwei Säulen. Für die Soforthilfen seien im Haushalt 18 Milliarden Euro eingeplant, die Mittel für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen beliefen sich auf 24,6 Milliarden Euro. Wie viel Geld tatsächlich ausgezahlt wurde sei bisher noch unklar, die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Mittel für die Überbrückungshilfen nahezu vollständig in Anspruch genommen werden. Bei den Soforthilfen seien rund 77 Prozent der Mittel ausgezahlt worden. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms gebe es Bundesgarantien in Höhe von 140 Milliarden Euro, für den KfW-Schnellkredit und die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen sei eine Verpflichtungsermächtigung von zehn Milliarden Euro ausgebracht worden. Die Hilfsmaßnahmen für Start-ups belaufe sich auf rund zwei Milliarden Euro.

Die Antwort enthält zudem umfangreiche Daten über die Nachfrage beziehungsweise Inanspruchnahme der verschiedenen Programme. So wird die Anzahl der gestellten Anträge, das ausgezahlte Fördervolumen, die durchschnittliche Summe pro Antrag nach Antragssteller (Freiberufler, Soloselbstständige, Unternehmen) und Bundesland aufgeschlüsselt. Auch die Zugangskriterien der aktuell laufenden Programme werden aufgeführt.

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