03.03.2021 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 280/2021

Ausschuss gegen AfD-Vorstoß zu Wahlprüfungsverfahren

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion ist mit einem Vorstoß zur Einführung eines „vorbeugenden Rechtsschutzes vor Bundestagswahlen“ im Innenausschuss gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden AfD-Antrag (19/22540) ab.

Wie die AfD-Fraktion darin ausführte, können nach der derzeitigen Rechtslage Wahlzulassungsakte erst nach der Wahl in einem zweistufigen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Über Einsprüche entscheide auf der ersten Stufe der Bundestag und auf eine Beschwerde gegen diese Entscheidung hin das Bundesverfassungsgericht. Einen Rechtsschutz vor der Wahl sehe weder das Grundgesetz noch das Wahlprüfungsgesetz vor. Auch sei die derzeitige Regelung, „wonach in erster Instanz ein möglicherweise rechtswidrig gewählter Bundestag über die Rechtmäßigkeit der Wahl zum Bundestag entscheidet“, unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht vertretbar.

In dem Antrag fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, „nach welchem die Einführung eines Rechtsschutzes vor einer Wahl vorgesehen ist“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem einen Entwurf für ein Wahlprüfungsverfahren für Wahlen auf Bundesebene vorlegen, mit dem ein Wahlprüfungsgericht aus Berufsrichtern in der ersten Instanz eingeführt wird und das Bundesverfassungsgericht als zweite Instanz erhalten bleibt.

Marginalspalte