04.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 291/2021

Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010

Berlin: (hib/MWO) Um Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (HNS-Substanzen) geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27215). Hintergrund ist die beabsichtigte Ratifizierung des HNS-Übereinkommens 2010. Dazu soll ein neues Stammgesetz, das Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter und schädlicher Stoffe durch Seeschiffe (HNS-Gesetz), geschaffen werden, das die Ausführungsvorschriften zum HNS-Übereinkommen 2010 enthält. Insbesondere soll eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche und schädliche Stoffe transportieren, die unter das HNS-Übereinkommen 2010 fallen, eingeführt werden. Außerdem werde die Pflicht eingeführt, Importe von Stoffen, die unter das Übereinkommen fallen, zu melden und im Schadensfall Beiträge an den einzurichtenden HNS-Fonds zu entrichten.

Der Nutzen des Regelungsvorhabens liegt dem Entwurf zufolge darin, dass Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit HNS-Substanzen international einheitlich geklärt und geregelt werden. Zugleich trage die Schaffung eines Entschädigungsfonds dazu bei, die Beseitigung von HNS-Verunreinigungen zu fördern, ohne dass dies auf Kosten des deutschen Staates ginge.

Marginalspalte