17.03.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 344/2021

Deutsche Staatsbürger in Syrien in Haft

Berlin: (hib/AHE) Um die Rückholung dreier Anhängerinnen des „Islamischen Staates“ (IS) und ihrer Kinder aus dem Nordosten Syriens nach Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/27376) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26287). Wie es darin zur Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft heißt, hätten für die drei zurückgeholten Frauen Passakten deutscher Behörden vorgelegen, die unter anderem Lichtbilder von früher ausgestellten deutschen Reisepässen enthielten. „Anhand eines aktuellen Lichtbilderabgleichs konnten die Betroffenen zweifelsfrei identifiziert werden.“ Da DNA-Tests für die Kinder aufgrund der Lage vor Ort nicht durchführbar gewesen seien, sei eine umfassende Prüfung durchgeführt worden, die eine eindeutige Identifizierung im Sinne des Passgesetzes ermöglicht habe.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, liegen ihr Erkenntnisse zu derzeit 71 deutschen Staatsangehörigen vor, die sich in Syrien in Haft oder in Gewahrsam befinden. Zur Identifizierung einer deutschen Person beziehungsweise zur Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolge zwischen den betroffenen Bundes- und Landesbehörden ein Informationsaustausch. Die vorliegenden Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit würden geprüft und unter anderem mit Einwohnermelderegistern abgeglichen.

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