17.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 346/2021

Antriebsarten der von den Bundesressorts genutzten Kfz

Berlin: (hib/STO) Über Antriebsarten der von ihren Ressorts genutzten Kraftfahrzeuge berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26365). Danach nutzen das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu 100 Prozent Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-in-Hybridelektrofahrzeuge. Beim Bundesfinanzministerium beträgt der Anteil dieser Fahrzeuge laut Vorlage 95 Prozent und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 90 Prozent.

Vom Kfz-Bestand des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sind den Angaben zufolge 87,5 Prozent Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-in-Hybridelektrofahrzeuge, vom Kfz-Bestand des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 83,3 Prozent und vom Kfz-Bestand des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 75 Prozent. Beim Bundesgesundheitsministerium beträgt der Anteil dieser Fahrzeuge 62 Prozent und bei der Beauftragten für Kultur und Medien 60 Prozent.

Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie machen Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-in-Hybridelektrofahrzeuge 57,69 Prozent des Kfz-Bestandes aus und beim Bundeskanzleramt 54,16 Prozent, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach stellen diese Fahrzeuge beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 48,2 Prozent des Kfz-Bestandes und beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 45,83 Prozent, während es sich beim Kfz-Bestand des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu jeweils 45 Prozent um Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-in-Hybridelektrofahrzeuge handelt. Beim Verteidigungsministerium liegt dieser Anteil der Antwort zufolge bei 3,23 Prozent.  Bei den genannten Angaben sind die jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden der einzelnen Ressorts nicht berücksichtigt.

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