24.03.2021
Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 380/2021
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vorgelegt (19/27776). Er sieht die Ausweitung der ersten beiden Absätze des Straftatbestands auf bereits vorgenommene Handlungen (beziehungsweise Unterlassungen) unter Streichung des Merkmals „im Auftrag oder auf Weisung“ bei Erhöhung des Strafrahmens und Einführung eines minder schweren Falls vor. Jüngste Ereignisse, wie insbesondere das Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten des Deutschen Bundestags Georg Nüßlein (ehemals CSU), würfen die Frage auf, ob die Mindeststrafe des Tatbestands ausreichend ist, heißt es in der Vorlage.