AfD-Antrag zu Urheberrechts-Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/27853) eingebracht, mit dem der Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückgezogen und überarbeitet werden soll. Dabei solle nicht auf die Funktionalität von Upload-Filter verzichtet werden, da diese letztlich vor allem die Meinungsfreiheit einschränkten. Der neue Entwurf solle unter anderem eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts vorsehen und auf eine willkürliche Vorteilsgewährung für klassische Verlagshäuser verzichten. Zudem solle er eine ausgewogenere Balance zwischen den Interessen von Rechteverwertern einerseits und den Interessen der Bürger andererseits vorsehen, von einer Vergütungspflicht für Zitate absehen und kleine Diensteanbieter wirksamer gegen die Pflicht zur Einführung von automatisierten Verfahren schützen.