06.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 433/2021

Völkerrechtliche Regelungen zur besseren Pandemie-Bekämpfung

Berlin: (hib/MWO) Den völkerrechtlichen Rahmen beim Umgang mit Pandemien bilden die Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 (IGV). Das schreibt die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/27128).

In der Antwort (19/27604) heißt es weiter, um zu klären, inwiefern Verbesserungen im globalen Gesundheitskrisenmanagement inklusive der bestehenden rechtlichen Regelungen erforderlich sind, um zukünftig besser global auf entsprechende Ausbrüche reagieren zu können, habe die Weltgesundheitsversammlung bereits im Mai 2020 einen umfassenden Prozess zur Aufarbeitung der Lehren aus der COVID-19-Pandemie initiiert.

So sei unter anderem das „Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response“ (IPPR) eingesetzt worden, das übergreifende Empfehlungen erarbeiten solle. Konkret zur Frage eines möglichen Anpassungsbedarfs der IGV sei ein unabhängiges Gremium von der WHO eingesetzt worden, das sogenannte „IHR Review Committee“ unter Vorsitz des Präsidenten des Robert Koch-Instituts.

Beide Gremien stünden augenblicklich noch im unmittelbaren Austausch insbesondere mit den WHO-Mitgliedstaaten und würden ihre Berichte mit entsprechenden Empfehlungen für die Zukunft während der nächsten Weltgesundheitsversammlung im Mai 2021 vorstellen. Neben diesen Prozessen innerhalb der WHO sei die Frage möglicher Anpassungsbedarfe zur Verbesserung des globalen Gesundheitskrisenmanagements ein zentrales Thema in weiteren Foren.

Die Bundesregierung sei davon überzeugt, heißt es weiter, dass eine Lehre aus der COVID-19- Pandemie die Stärkung des globalen Gesundheitskrisenmanagements unter Führung der WHO ist. Die Pandemie zeige, dass grundsätzlich Anpassungsbedarf auf globaler Ebene bestehe und dass es zukünftig ein Mehr an globaler Koordinierung und abgestimmtem Handeln geben müsse.

Die Bundesregierung gehe davon aus, dass es auch in Zukunft zu Ausbrüchen mit neuen Erregern kommen kann. Deshalb gelte es, die Lehren und Handlungsbedarfe aus dieser Krise zu analysieren und auf dieser Grundlage Verbesserungen für die Zukunft auf multilateraler Ebene durchzusetzen.

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