09.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 447/2021

Bundesrat für Änderungen am Gesetzentwurf zum Kaufvertrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (19/27424) eine Reihe von Prüfbitten und Änderungsvorschlägen gemacht. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung (19/28174) über die Stellungnahme und deren Gegenäußerung hervor.

So ist der Bundesrat der Auffassung, dass im Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt wird, dass der Sachmangelparagraf des Bürgerlichen Gesetzbuches (434) als zentrale Vorschrift des allgemeinen Kaufrechts nicht nur auf bewegliche körperliche Gegenstände (Waren) Anwendung findet. Zudem sehe der Bundesrat mit Sorge, dass es dem Gesetzentwurf hier an der erforderlichen Klarheit fehle.

Die Bundesregierung erklärt dazu, sie könne sich eine Präzisierung der Vorschrift vorstellen. Eine weitere Bitte wolle sie prüfen, sechs weiteren Vorschlägen stimme sie nicht zu.

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