23.04.2021 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 545/2021

Bundesregierung bekräftigt Gigabit-Ziele

Berlin: (hib/PEZ) Die Bedeutung von Telekommunikation reicht nach Ansicht der Bundesregierung weit über die eigentliche Branche hinaus. Telekommunikationspolitik müsse als gesamtwirtschaftlich relevantes Themenfeld betrachtet werden, schreibt sie in einer Stellungnahme zu den Tätigkeitsberichten 2018/2019 der Bundesnetzagentur zu den Aufgabengebieten Telekommunikation und Post sowie zweier Sektorgutachten. Die Stellungnahme liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung vor (19/28688). „Telekommunikationsinfrastrukturen sind wesentliche Grundlage für einen Großteil aller Wirtschaftsprozesse in Deutschland“, argumentiert die Bundesregierung.

Aufholbedarf gebe es bei der Verfügbarkeit von Gigabit- und Mobilfunkverbindungen. Es gelte, „in Deutschland heute den Ausbau von Infrastrukturen voranzutreiben, die die Anforderungen von morgen erfüllten“. Die Bundesregierung bekräftigte ihre Ziele bezüglich eines Ausbaus der digitalen Infrastruktur: Dazu gehörten flächendeckende Gigabitnetze bis 2025 und das Vorhaben, Deutschland zum Leitmarkt für 5G zu machen,

Die Zahl der Breitbandanschlüsse stieg den Angaben zufolge von 2017 bis Ende des 2. Quartals 2019 von 33,2 Millionen auf 34,6 Millionen. Mitte 2020 standen mehr als 93 Prozent der Haushalte Geschwindigkeiten von mehr als 50 Mbit/s zur Verfügung, nach Aussagen der Bundesregierung liegt Deutschland damit bei der Verfügbarkeit von Breitbandinternet im Mittelfeld. Hinterher hinke man dagegen bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen. Nach wie vor gebe es auch ein Stadt-Land-Gefälle.

Im Bereich Post legten die Umsätze dank Paketdienstleistungen etwas zu auf 27,3 Milliarden Euro. Hier fordert die Bundesregierung eine Neuausrichtung der postrechtlichen Vorgaben und verweist auf veränderte Marktbedingungen, eine nach wie vor unbefriedigende Wettbewerbssituation und eine nicht immer zufriedenstellende Qualität der Dienstleistungen. Auch wenn die große Post-Reform wegen der Corona-Pandemie verschoben worden sei, bliebe die Notwendigkeit weiterer Anpassungen „auf Sicht weiter bestehen“ und müsste zu umfassenden Änderungen des Rechtsrahmens führen.

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