28.04.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 562/2021

Verrechnung von EU-Fördermitteln für Strukturwandel

Berlin: (hib/PEZ) Die Verrechnung von EU-Fördermitteln im Zuge des Strukturwandels mit nationalen Investitionen steht im Mittelpunkt der Antwort (19/28629) auf eine Kleine Anfrage (19/28017) der Linksfraktion. Konkret geht es um eine mögliche Verrechnung der EU-Fördermittel für einen gerechten Übergang (JTF) mit den Investitionen des Investitionsgesetz Kohleregion (InvKG).

Innerstaatlich hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die JTF-Mittel grundsätzlich auf die Mittel des Inv-KG anzurechnen seien, bestätigt die Bundesregierung. „Die Anrechnung erfolgt zeitlich parallel zu den Zuflüssen aus dem JTF bei den Mitteln gemäß der Kapitel 3 und 4 InvKG (Bundesinvestition).“ Auf Bitten eines Landes könne die Anrechnung auch ganz oder teilweise auf die Mittel gemäß Kapitel 1 InvKG (Finanzhilfen) erfolgen, heißt es ergänzend. Die Anrechnung werde auf 85 Prozent der europäischen JTF-Mittel begrenzt.

In der Antwort äußert sich die Bundesregierung zu weiteren Förderprogrammen und Abgrenzungen zwischen diesen Programmen.

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