29.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 568/2021

Gründe für Ende der bilateralen Kooperation mit Honduras

Berlin: (hib/JOH) Um die Gründe der Bundesregierung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras einzustellen, geht es in ihrer Antwort (19/28825) auf eine Kleine Anfrage (19/27640) der FDP-Fraktion. Die Entscheidung habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Ressortprinzips auf Grundlage objektiver Kriterien getroffen, schreibt sie darin. Zuvor habe es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt (AA) über das künftige Engagement in Honduras gegeben.

Die Bundesregierung verweist auf den Reformprozess „BMZ 2030“, mit dem die Maßnahmen und Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) „noch strategischer, wirksamer und effizienter“ eingesetzt werden sollen. Dies werde insbesondere durch eine Fokussierung und Neuausrichtung der bilateralen staatlichen EZ erreicht. „Auch nach dieser Neujustierung bleibt das BMZ mit der bilateralen EZ weiterhin in zahlreichen Ländern Lateinamerikas sowie regional aktiv“, versichert die Bundesregierung. Zudem werde das Engagement nicht-staatlicher und multilateraler Akteure in der Region weiterhin durch Mittel des BMZ unterstützt.

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