03.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 579/2021

Programm für außerbetriebliche Ausbildung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, das Instrument der außerbetrieblichen Ausbildung auszuweiten. Das betont sie in ihrer Antwort (19/28242) auf eine Kleine Anfrage (19/28052) der Fraktion Die Linke.

„Die Unternehmen sollen nicht aus ihrer Verantwortung für die Fachkräftesicherung entlassen werden. Das Ziel der Bundesregierung ist vielmehr, die betriebliche Ausbildung zu stärken und mit dem Bundesprogramm 'Ausbildungsplätze sichern' Anreize zu schaffen, um die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zu erhalten oder zu erhöhen“, heißt es zur Begründung in der Antwort.

Das Programm der außerbetrieblichen Ausbildung ist ein nachrangiges arbeitsmarktpolitisches Integrationsinstrument für junge Menschen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind oder deren betriebliches oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde. Voraussetzung ist, dass ihre Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nach dem SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) aussichtslos ist. Zudem muss ein erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung realistisch sein. 2020 gab es 10.250 Eintritte und 15.300 Auszubildende im Bestand in außerbetrieblichen Einrichtungen.

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