07.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 621/2021

Bewährte Lohnkostenzuschüsse

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführten Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose die richtige Zielgruppe erreichen. Dies würden wissenschaftliche Evaluationen bestätigen, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/29176) auf eine Kleine Anfrage (19/27973) der Fraktion Die Linke. Mit den Änderungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) wurden der Eingliederungszuschuss umgestaltet und neue Lohnkostenzuschüsse eingeführt, um Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Dezember 2019 rund 9.000 nach Paragraf 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ geförderte Beschäftigte, wie aus der Antwort hervorgeht. Demnach lagen die Gesamtausgaben für diese Förderungen im Jahr 2019 bei rund 63 Millionen Euro. Die durchschnittliche Förderhöhe je Förderfall lag monatlich bei 1.241 Euro.

Über die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurden zu diesem Zeitpunkt rund 34.000 Teilnahmen gefördert. Die Gesamtausgaben für Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ohne Berücksichtigung von Passiv-Aktiv-Transfers betrugen im Jahr 2019 rund 286 Millionen Euro. Die durchschnittliche Förderung je Förderfall für diese Maßnahme belief sich auf monatlich 1.207 Euro.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass es darüber hinaus noch zahlreiche andere Fördermaßnahmen, wie das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, gebe und die Mittel für solche Förderungen in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden sind.

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