31.05.2021 Finanzen — Antwort — hib 716/2021

FinCen-Files-Daten seit 2020 beim Bundeskriminalamt

Berlin: (hib/AB) Das Bundeskriminalamt erhielt im November 2020 und März 2021 Datenpakete aus dem Bestand der sogenannten FinCen-Files. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29922) auf eine Kleine Anfrage der FDP (19/29218) hervor. Bei den Daten handele es sich um Geldwäscheverdachtsmeldungen von Geschäftsbanken an die US-Finanzaufsicht, Transaktionsdaten in Excel-Tabellen sowie Ermittlungs- und Sachstandsberichte von US-Ermittlungsbehörden. Im November 2020 fand der Antwort zufolge ein Informationsaustausch zwischen Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sei über die Auswertung unterrichtet worden, es habe jedoch keine Datenübergabe stattgefunden. Ermittlungsverfahren seien bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und bei der Staatsanwaltschaft München anhängig.

Die FinCen-Files sind nach der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network benannt. Über ein Datenleck wurden mehrere tausend Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Banken Journalisten zugespielt.

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