01.06.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 726/2021

Verwendung von freigewordenen BAföG-Mitteln

Berlin: (hib/SAS) 2020 hat der Bund die Länder bei den Kosten für die Bundesausbildungsförderung (BAföG) um rund 1,064 Milliarden Euro entlastet. Das sind laut einer Unterrichtung (19/30124) durch die Bundesregierung 8,4 Millionen Euro mehr als 2019. Verwendet haben den Angaben zufolge die Länder die in ihren Haushalten freigewordenen Mittel vor allem im Schul- und Hochschulbereich. Einige Länder gaben an, Mittel im Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel, für EU-Strukturförderungsfonds sowie die Ko-Finanzierung des Hochschulpaktes eingesetzt zu haben.

Im Schulbereich seien die Gelder unter anderem für mehr Personal, Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung genutzt worden, informieren die Länder. Berlin und Bremen investierten auch in die Sanierung und Ausstattung von Schulen. Im Hochschulbereich dienten die freigewordenen Gelder laut Rückmeldung der Länder wie schon 2019 unter anderem dazu, die Grundfinanzierung der Hochschulen sowie die Qualität der Lehre zu verbessern. Auch in Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur wurden die freigewordenen BAföG-Mittel investiert.

Seit 2015 übernimmt der Bund die Kosten für das BAföG komplett und entlastet so die Länder jährlich um mehr als eine Milliarde Euro. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 4. November 2015 die Bundesregierung um einen jährlichen Bericht über die Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel in den Ländern gebeten.

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