„Well-To-Wheel-Prinzip“ bei Bewertung der Flottenemissionen
Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/30961), das „Well-To-Wheel-Prinzip“ bei der Bewertung der Flottenemissionen einführen. Derzeit, so schreiben die Abgeordneten, erhielten Hersteller massive wirtschaftliche Anreize, den Verkauf von Elektrofahrzeugen auszubauen. Bei näherer Betrachtung könnten Elektrofahrzeuge aber nur deswegen als „Zero-Emissions-Vehicle“ deklariert werden, da die Europäische Union das sogenannte „Tank-to-Wheel“-Prinzip bei der regulatorischen Bewertung der Kraftstoffe anwende, die CO2-Emissionen also nur ab der Ladesäule rechne und die Herstellung des Kraftstoffes nicht berücksichtige. Da die Herstellung des Stroms jedoch in vielen Mitgliedstaaten nicht „regenerativ“ erfolge, würden somit die CO2-Emissionen auf den Energiesektor umgelagert, damit die E-Mobilität als vermeintlich „saubere“ Mobilität bewertet werden kann, heißt es in dem Antrag. Dadurch würden andere alternative Kraftstoffe jedoch erheblich benachteiligt, da diese, wie beispielsweise synthetische Kraftstoffe, ihr CO2-Einsparungspotential bei der Herstellung entfalten würden.
Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, auf die Europäische Kommission einzuwirken, bei der Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW und Nutzfahrzeuge das sogenannte „Well-To-Wheel“-Prinzip für die Bewertung der Flottenemissionen einzuführen, um dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Kraftstoffen zu erreichen. Gleichzeitig müssten die bestehenden CO2-Flottengrenzwerte abgeschafft und Verschärfungen bei den Emissionsgrenzwerten unterlassen werden.