29.07.2021 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Antwort — hib 928/2021

Förderung von Barrierereduzierungen in Wohngebäuden

Berlin: (hib/STO) Über die Förderung von Barriere-reduzierungen in Wohngebäuden informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31455). Danach unterstützen Bund und Länder „altersgerechtes Wohnen und Bauen sowie Barrierereduzierung und Barrierefreiheit im Quartier über vielfältige Programme und Instrumente“.

Seit 2009/2010 fördert der Bund den Angaben zufolge gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) private Eigentümer und Mieter. Diese könnten unabhängig von Einkommen und Alter Zuschüsse oder Darlehen beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen. Dazu gehörten beispielsweise Umbaumaßnahmen im Bad, aber auch Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen und der Einbau oder eine Erweiterung von baugebundenen altersgerechten Assistenzsystemen.

Seit 2015 werden auch bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung finanziell unterstützt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Im laufenden Jahr habe sie 130 Millionen Euro für die Förderung der Barrierereduzierung sowie 50 Millionen für den Einbruchschutz zur Verfügung gestellt. Bis Mai 2021 seien in rund 710.000 Wohnungen Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchschutz mit Zuschüssen in Höhe von fast 750 Millionen Euro gefördert worden.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist ein zentrales Element der Wohnraumoffensive die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. In dessen Rahmen werde auch der Neubau von barrierefreien Wohnungen und eine entsprechende Modernisierung im Bestand gefördert.

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