18.08.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 962/2021
Wohnkostenlücke in Bayern betrifft knapp 38.000 Haushalte
Berlin: (hib/CHE) Bei knapp 38.000 Bedarfsgemeinschaften in Bayern sind die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher als die von den Grundsicherungsträgern anerkannten Kosten. Das entspricht einem Anteil von knapp 20 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. 8.700 dieser Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) sind Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31899) auf eine Kleine Anfrage (19/31295) der Linksfraktion. Demnach belief sich die Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten in Haushalten mit Kindern auf durchschnittlich 127 Euro monatlich.