FDP fragt nach Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen
Berlin: (hib/PST) Um Mitgliedsbeiträge für anerkannt gemeinnützige Vereine, die teils von der Steuer abgesetzt werden können, teils aber auch nicht, geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/32107). Die Abgeordneten problematisieren darin die geltende Rechtslage, nach der Beiträge dann nicht abgesetzt werden können, wenn die Vereine der Freizeitgestaltung dienen. Sie fragen die Bundesregierung, ob sie keinen Widerspruch darin sehe, dass Spenden an solche Vereine absetzbar sind und dort tätige Übungsleiter steuerlich begünstigt werden. Konkret fragen sie nach möglichen politischen Konsequenzen aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Februar 2021, nach dem ein steuerlicher Abzug möglich sein müsse, wenn die tatsächliche Vereinstätigkeit über die Freizeitgestaltung hinausgeht.