24.04.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 276/2024

Knapp 44.500 Asylberechtigte am Jahresende 2023

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland knapp 44.500 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/11101) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10576) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 im Ausländerzentralregister (AZR) 44.323 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 12.336 Asylberechtigten, Syrien mit 5.683 Betroffenen und Iran mit 5.288 Personen.

Die Zahl der Ende Dezember 2023 im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 744.932. Hauptherkunftsländer waren in diesen Fällen Syrien mit 355.644 Personen vor dem Irak mit 103.388 und Afghanistan mit 72.598.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zum genannten Stichtag 325.874 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 240.196 Fällen sowie Irak mit 21.481 und Afghanistan mit 18.861.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende Dezember vergangenen Jahres 182.352 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (118.625) vor dem Irak (10.959) und Syrien (6.547).

Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 193.972 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge der Irak mit 22.282 Betroffenen, gefolgt von Afghanistan mit 12.384 und Nigeria mit 11.555.

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