Schutz vor transnationaler Repression
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben fortlaufend das mögliche Vorgehen im Zusammenhang mit transnationaler Repression (TNR). Das Thema werde in bilateralen Gesprächen mit Vertretern der betreffenden Staaten mit der gebotenen Deutlichkeit angesprochen, heißt es in der Antwort (20/11508) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11244) der Unionsfraktion.
Dazu gehöre auch die Thematisierung von Einzelfällen. Die Ansprache konkreter Einzelfälle bedürfe in jedem Fall einer sorgfältigen Abwägung, um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Transnationale Repression umfasst den Angaben zufolge die von Staaten außerhalb ihrer Landesgrenzen betriebenen Formen der Unterdrückung. Sie richteten sich gegen im Ausland lebende Dissidenten oder sonstige von der Regierung des Heimatlandes als Gegner eingestufte Personen. Gängige Formen der TNR seien, über die Ausspähung von Regierungsgegnern (Spionage; Cyberangriffe) hinaus, die Bedrohung und Verfolgung oppositioneller Gruppierungen.
Die Bundesregierung spreche das Thema auch gegenüber der chinesischen Seite fortlaufend und mit der gebotenen Deutlichkeit auf verschiedenen Ebenen an, heißt es in der Antwort weiter. Dabei werde deutlich gemacht, dass Verletzungen der in Deutschland garantierten Grundrechte und -freiheiten nicht hinnehmbar seien. Den Betroffenen werde, wo möglich, Schutz geboten.