05.06.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 380/2024

Verfahren gegen BKA-Mitarbeiter

Berlin: (hib/STO) Im Zusammenhang mit Rechtsextremismus sind beim Bundeskriminalamt (BKA) laut Bundesregierung seit Mitte 2018 insgesamt 17 förmliche Verfahren gegen 15 Mitarbeiter eingeleitet worden. Diese Zahl umfasse sowohl Disziplinarverfahren als auch Entlassungsverfahren nach dem Bundesbeamtengesetz sowie Kündigungsverfahren von Tarifbeschäftigten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11581) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11383).

Danach erfolgten in 13 Fällen arbeits- oder disziplinar- beziehungsweise beamtenrechtliche Konsequenzen. Dazu zählten den Angaben zufolge drei Entlassungen nach dem Bundesbeamtengesetz, fünf Disziplinarmaßnahmen (Kürzung der Dienstbezüge, Geldbuße, Verweis) und „fünf Kündigungen, wobei in einem dieser Fälle die durch das BKA ausgesprochene außerordentliche Kündigung durch das Arbeitsgericht aufgehoben wurde“. Zwei Verfahren wurden laut Bundesregierung eingestellt, zwei weitere Verfahren sind derzeit anhängig und wegen laufender Strafverfahren noch nicht abgeschlossen.

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