10.06.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 395/2024

BMBF berät mit Experten Kapazitätsrecht an Universitäten

Berlin: (hib/CHA) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich zusammen mit der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Hochschulen über die Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts beraten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11576) auf eine Kleine Anfrage (20/11408) der CDU/CSU-Fraktion.

Wie die Bundesregierung dazu erklärt, war ein zentrales Ergebnis des Treffens die Feststellung, dass kapazitätsrechtliche Regelungen „einer Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre nicht per se“ entgegenstehen. Vielmehr seien Kapazitätsberechnungen ein hochschulpolitisches Steuerungsinstrument.

Die Länder seien sowohl in der Lage, die Betreuung von Studierenden an den Hochschulen sicherzustellen als auch „eine exzellente Forschung“ gewährleisten zu können, heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung weiter erläutert, gab es von den Bundesländern bisher keine Initiative, das Kapazitätsrecht zu novellieren oder abzuschaffen.

Das Kapazitätsrecht legt fest, dass an Universitäten auf Personalzuwächse sofort mit einer Erhöhung der aufzunehmenden Studierenden zu reagieren ist.

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