11.06.2024 Verkehr — Antwort — hib 402/2024

Schutz von Offshore-Windkraftanlagen vor Schiffskollisionen

Berlin: (hib/HAU) Über Notfallpläne zum Schutz von Offshore-Windenergieanlagen im Falle einer Schiffskollision informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11636) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11286). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Offshore-Windenergieanlagen und andere Offshore-Strukturen sei regelmäßig eine Kollisionsanalyse durchzuführen, schreibt die Regierung. Im Rahmen dieser Kollisionsanalyse sei unter anderem nachzuweisen, „dass die Standsicherheit der Anlage im Falle einer Schiffskollision erhalten bleibt“.

Gleichzeitig müsse in der Analyse dargelegt werden, „wie die größtmögliche schiffskörpererhaltende Auslegung gewährleistet wird, um Gefahren für Personen und Meeresumwelt zu minimieren“. Die Windpark-Betreiber, so heißt es in der Antwort weiter, hätten eine Seeraumbeobachtung nach dem Stand der Technik durchzuführen und die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen zu ergreifen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit in Nord- und Ostsee betreibe der Bund mehrere Notschlepper im Bereich der Hauptschifffahrtsrouten, schreibt die Bundesregierung. Deutschland halte aufgrund der Sicherheits- und Vorsorgekonzepte für die deutschen Nord- und Ostseegebiete vier Mehrzweckschiffe und drei gecharterte Notschlepper vor, um die von manövrierunfähig havarierten Schiffen ausgehenden Gefahren abwehren zu können. „Die Besatzungen sind für solche Einsätze entsprechend ausgebildet und qualifiziert“, heißt es in der Antwort. Zudem seien die Betreiber küstenferner Offshore-Windparks zukünftig zur Vorhaltung entsprechender Notschleppkapazitäten verpflichtet.

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