Doppelstaatler bei kriegerischen Konflikten im Ausland
Berlin: (hib/STO) Die Folgen einer freiwilligen Teilnahme von Deutschen mit doppelter Staatsbürgerschaft an kriegerischen Auseinandersetzungen im Ausland thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/11935). Darin schreibt die Fraktion, dass gemäß Paragraf 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) „mit erheblichen Folgen bis hin zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft“ zu rechnen habe, wer als Deutscher mit doppelter Staatsbürgerschaft ohne Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Einheit im Ausland konkret beteiligt.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt der Fraktion zufolge nicht ein, wenn die Zustimmung durch zwischenstaatliche Verträge ersetzt wird oder der Betroffene ansonsten staatenlos würde oder noch minderjährig ist. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, wie viele Verfahren von 2014 bis 2024 auf der Grundlage des Paragrafen 28 StAG eingeleitet worden sind und in wie vielen Fällen gegebenenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern wegen freiwilliger Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen im Ausland entzogen wurde.