15.08.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 554/2024

Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung

Berlin: (hib/STO) Um den „Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12493) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12337). Darin schrieb die Fraktion, dass die eIDAS-Verordnung von 2014 einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen habe, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, habe die Europäische Kommission die Verordnung überarbeitet und die eIDAS-2.0- Verordnung initiiert.

Im Februar 2024 habe das Europäische Parlament die novellierte Verordnung beschlossen, im März der Rat der EU, führte die Fraktion ferner aus. Die neue Verordnung ziele darauf ab, „die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen“,

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wird der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte eIDAS-Verordnung derzeit noch geprüft. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen würden derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist für den Bereich der Vertrauensdienste das Bundesministerium für Digitales und Verkehr federführend zuständig, während das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung für die „Umsetzung der Digitalen Identitäten“ inne hat.

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