Folgen des Herrenberg-Urteils für Weiterbildung
Berlin: (hib/STO) Die Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts für Bildungsträger und Fachkräfte in der Weiterbildung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12811) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12445). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde im „Herrenberg-Urteil“ vom 28. Juni 2022 eine Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg, die auf Honorarbasis arbeitete, als abhängig Beschäftigte eingestuft.
Aufgrund dieses Urteils und der darin vorgenommenen Verschärfung des Kriteriums der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung im Mai 2023 „auf eine Neuausrichtung der Praxis von Sozialversicherungsprüfungen (somit auch der Statusfeststellungsverfahren) bei Honorarkräften verständigt“, wie die Fraktion weiter ausführt. Wissen wollte sie, welche Bereiche von der Entscheidung des Bundessozialgerichts besonders betroffen sind. Auch fragte sie unter anderem, inwieweit sich die „veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung jeweils auf die Kurskosten der Berufssprachkurse, der neuen Jobturbo-Berufssprachkurse, der Integrationskurse und der begleitenden Coachings“ auswirkt.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat das Herrenberg-Urteil nach Auslegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Auswirkungen auf die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit bei Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen. Auf die „Kurskosten der Berufssprachkurse, der neuen Job-Berufssprachkurse, Integrationskurse oder der begleitenden Coachings“ hat die veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung der Antwort zufolge keine Auswirkungen.