AfD fragt nach Reisen von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland
Berlin: (hib/STO) „Reisen von Flüchtlingen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigte in ihr Herkunftsland“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/12907). Wie sie darin ausführt, können laut Asylgesetz Reisen von anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in ihr Herkunftsland zu einer Widerrufsprüfung des Schutzstatus und gegebenenfalls zu einem Widerruf und einer Aufenthaltsbeendigung führen.
Wissen wollen die Abgeordneten, in wie vielen Fällen die Bundespolizei seit 2015 Kenntnis über eine Reise von Flüchtlingen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in ihr Herkunftsland erlangt und diese Erkenntnisse dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) weitergeleitet hat. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Widerrufsverfahren gegen Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beim Bamf seit 2015 wegen Reisen in das Herkunftsland mit welchem Ergebnis geführt wurden.