07.10.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 657/2024

Änderungen am Seefischereigesetz

Berlin: (hib/NKI) Die Europäische Kommission hat beanstandet, dass Deutschland die in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 und Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vorgesehenen schweren Verstöße zur Bekämpfung und Unterbindung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei nicht vollständig feststellt und dokumentiert. Die Bundesregierung hat dazu nun einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer unionsrechtlicher Vorgaben“ (20/13154) vorgelegt. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Schwere des Verstoßes in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben auch dann geprüft und bei Feststellung in die Nationale Verstoßdatei (Paragraf 14 des Seefischereigesetzes) eingetragen wird, wenn die Schwere des Verstoßes nicht ohnehin im Rahmen der Punktevergabe geprüft und eingetragen wird. Dies werde notwendig, da nicht bei allen schweren Verstößen Punkte vergeben werden könnten. Darüber hinaus sollen Anpassungen am Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden, um den unionsrechtlichen Rechtsänderungen und Berichtspflichten im Bereich der Aufzeichnung und der Statistik von Pflanzenschutzmittelanwendungen zu entsprechen.

Der Entwurf soll am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten und danach an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.