Anhörung zum Tierschutzgesetz
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (20/12719) beschlossen. Die Anhörung ist für Montag, 14. Oktober 2024, von 17:30 bis 19:30 Uhr vorgesehen, die Fraktionen und Gruppen haben acht Sachverständige geladen.
Mit der Novellierung will die Bundesregierung nicht nur den Nutztierbereich in weiten Teilen reformieren, sondern auch Änderungen bei Heimtieren und Zirkustieren herbeiführen.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählt das Verbot der Anbindehaltung bei Stalltieren. Außerdem sollen bei Lämmern nicht-kurative Eingriffe wie das Schwänzekupieren untersagt werden, und auch bei Ferkeln sollen strengere Auflagen gelten. Für das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern ist zukünftig eine Betäubung nötig, und in Schlachthöfen sollen Videoaufzeichnungen die dortigen Prozesse dokumentieren. Die Abgabe und Schlachtung hochträchtiger Ziegen und Schafe ist laut dem Entwurf künftig verboten.
Zirkusbetreibern wird das Halten und die Zurschaustellung von Wildtieren wie Elefanten, Giraffen, Großkatzen, Affen oder Flusspferden untersagt.
Bestandtiere können vom Zirkus zwar weiterhin gehalten werden, Neuanschaffung dieser Tiere ist jedoch nicht mehr möglich, da der Zirkusalltag sie nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen könne.
Die Strafen für das Misshandeln von Tieren und deren Töten ohne Grund werden verschärft. Wer ein Tier „ohne vernünftigen Grund oder aus Gewinnsucht“ tötet, dem drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Beim Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres verdoppelt sich der Bußgeldrahmen von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.
Der Gesetzentwurf wird nicht nur von den Bundesländern kritisiert, sondern ist auch bei Landwirten und Naturschützern umstritten. Der Bundesrat hat mehr als 80 Änderungsvorschläge angemeldet.