Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan
Berlin: (hib/STO) Über die Zahlen der Einreisen und der Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13859) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13567). Danach gab es mit Stand vom 8. November dieses Jahres insgesamt 734 Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms, von denen 266 auf Hauptpersonen und 468 auf Begleitpersonen entfielen. Die Zahl der Aufnahmezusagen belief sich laut Vorlage mit Stand vom 31. Oktober 2024 auf insgesamt 3.055; davon entfielen 914 auf Hauptpersonen und 2.141 auf Begleitpersonen.
Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, befinden sich derzeit schätzungsweise 500 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm mit einer Aufnahmezusage noch in Afghanistan. Weitere etwa 1.900 Personen mit Aufnahmezusage befinden sich in Pakistan und erhalten dort den Angaben zufolge während der Dauer des Ausreiseverfahrens Unterstützung durch die Bundesregierung, Ein von der Bundesregierung beauftragter Dienstleister stelle eine Unterkunft inklusive Versorgung zur Verfügung. Bei Bedarf stehe medizinische und psychosoziale Versorgung ebenfalls zur Verfügung. „Eine Unterstützung in Afghanistan ist aufgrund der Lage in Afghanistan durch die Bundesregierung nicht möglich“, heißt es in der Antwort weiter.
Darin berichtet die Bundesregierung auch über Personen „mit einer Aufnahmeerklärung im Rahmen der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms“. Anders als bei Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nach Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes handelt es sich danach „bei Aufnahmen, die im Rahmen der Menschenrechtsliste oder des Überbrückungsprogramms nach Paragraf 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erklärt werden“, nicht um Verwaltungsakte.
Die Aufnahme besonders gefährdeter Afghanen erfolge „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik“. Das politische Interesse Deutschlands an der Aufnahme ergebe sich unter anderem „aus der Gefährdung der Person aufgrund ihres Engagements für grundlegende deutsche Interessen und Werte“, fügt die Bundesregierung hinzu. Ihr Dienstleister betreue derzeit in Pakistan zirka 120 Personen der Menschenrechtsliste und zirka 1.300 Personen des Überbrückungsprogramms.
Daneben befinden sich aktuell insgesamt 262 sogenannte Ortskräfte und Familienangehörige mit Ressortzugehörigkeit zum Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Betreuung des Dienstleisters der Bundesregierung in Islamabad, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach unterstützt der Dienstleister mit Stand vom 5. November dieses Jahres des Weiteren 23 Ortskräfte des Bundesverteidigungsministeriums in Pakistan. Auch befinden sich laut Vorlage mit Stand vom 11. November 353 Ortskräfte des Auswärtigen Amtes (einschließlich ihrer Familienangehörigen) und eine Ortskraft des Bundesinnenministeriums in Betreuung des Dienstleisters in Islamabad.