04.12.2024 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 839/2024

Perspektiven für die CO2-Abscheidung und -Nutzung

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch mit Perspektiven für den Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) oder Abscheidung (CCU) von Kohlendioxid im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde für Klimaschutzverträge befasst.

In dem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der den Abgeordneten des Ausschusses vorlag, heißt es: „Das Förderinstrument Klimaschutzverträge (KSV) ermöglicht es Unternehmen, jetzt in die Zukunft zu investieren.“ Die KSV nähmen den Unternehmen relevante Unsicherheiten, die es bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsanlagen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gäbe, insbesondere bei den Betriebskosten. So würden Preisrisiken etwa von H2 oder CO2-Emissionszertifikaten abgesichert und Mehrkosten ausgeglichen. Zugleich setzten Klimaschutzverträge einen Anreize, neue Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen.

Die erste Gebotsrunde des Förderinstruments der Klimaschutzverträge (KSV) sei am 15. Oktober 2024 mit der Übergabe von 15 Klimaschutzverträgen erfolgreich beendet worden. Im Ergebnis seien Zukunftsprojekte mit einem Volumen von bis zu rund acht Milliarden Euro bezuschusst worden, die über die Vertragslaufzeit von 15 Jahren bis zu 17 Jahren geplant seien.

Im Sommer 2024 sei mit dem Start des zweiten Vorverfahrens bereits der erste Schritt zur zweiten Gebotsrunde getan worden, dabei seien rund 130 Projektskizzen eingereicht worden. Der Bericht kommt zu dem Schluss: „In der für die zweite Gebotsrunde noch verbesserten Version wird das Förderinstrument Klimaschutzverträge dazu beitragen, die Investitionsbedingungen für die Unternehmen weiter zu verbessern und Investitionen in Deutschland anzuschieben - ein wesentlicher Faktor auch um Standortentscheidungen zugunsten von Deutschland zu beeinflussen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.“

In den Fragen der Ausschussmitglieder an den Vertreter des Ministeriums ging es vor allem darum, was aus dem Vorhaben werde, wenn das Gesetz in dieser Legislaturperiode - wie es sich abzeichnet, nicht mehr vom Parlament verabschiedet wird und welche Folgen das möglicherweise für die Unternehmen, für schon getätigte Investitionen, für Arbeitsplätze und andere Betroffene haben könnte.