Gesetzentwurf der FDP zur Reform der Altersvorsorge
Berlin: (hib/BAL) Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots eingebracht (20/14027). Dieser wird am Mittwochabend gegen 18 Uhr als Zusatzpunkt 4 in erster Lesung im Plenum debattiert. Er orientiere sich „eng an den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge“ der Bundesregierung, die ihren Abschlussbericht im Juli 2023 vorgelegt habe.
„Ein Ziel dieser Reform ist es, den Wettbewerb zu stärken, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“, heißt es in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs. Die geförderte private Altersvorsorge solle „flexibler, transparenter, renditestärker und kostengünstiger werden, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen“.
Konkret will die FDP-Fraktion die private Altersvorsorge unter anderem für Selbstständige öffnen. Außerdem sollen künftig auch Produkte ohne garantierte Auszahlungen gefördert werden. Bei den Garantieprodukten soll es auch die Möglichkeit geben, dass nur 80 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen muss. „Durch die Möglichkeit einer auf 80 Prozent abgesenkten Beitragserhaltungszusage können auch Altersvorsorgende, die ein Garantieprodukt wählen, künftig stärker an Renditevorteilen des Aktienmarktes partizipieren“, erklärt die FDP-Fraktion.
Die bisherige Förderung soll umgebaut werden. Künftig sollen beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen gelten. So soll die Grundzulage für jeden Euro Eigensparleistung 20 Cent betragen bis zu einem Höchstsparbetrag von 3.000 Euro. Die Kinderzulage soll 25 Cent betragen bis 300 Euro pro Kind.
Außerdem schlägt die FDP-Fraktion 175 Euro an Bonuszulage für Geringverdiener vor sowie einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach fünf Jahren soll ein Anbieterwechsel ohne Wechselkosten möglich sein. Für bereits laufende Riester-Verträge soll der Sonderausgabenabzugshöchstbetrag auf 3.500 Euro steigen.