Fördermittel-Affäre: Regierung zur Kommunikation im BMBF
Berlin: (hib/CHA) Die Vorgänge der sogenannten Fördermittel-Affäre um die ehemalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) werden weiterhin „ressortintern geprüft“, auch wenn Stark-Watzinger infolge des Koalitionsbruchs am 7. November 2024 vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) aus ihrem Amt entlassen worden ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13989) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13569) hervor, die insbesondere auf die Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abzielte.
Wie die Bundesregierung mitteilt, wird im BMBF für dienstliche Textnachrichten seit 2020 der Kommunikationsdienst „Wire“ genutzt - aktuell von 828 Nutzerkonten. Kosten entstehen dem BMBF dafür nicht, da die Finanzierung zentral über das Innenministerium erfolgt. Über „Wire“ können auch Nachrichten versendet werden, die als Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft sind, heißt es in der Antwort weiter.
Hingegen ist die Nutzung privater Hard- und Software für dienstliche Zwecke im BMBF grundsätzlich untersagt, Ausnahmen gelten unter bestimmten Vorgaben für Telefongespräche und Videokonferenzen. Zur Abgrenzung von Kommunikationsarten erklärt die Bundesregierung, dass dienstliche Kommunikation alle Aktivitäten umfasst, die zur Erfüllung der Aufgaben des Ministeriums notwendig sind. Private Kommunikation hingegen sei nicht relevant für dienstliche Zwecke und unterliege daher nicht der Aktenführungspflicht. Eine Nutzung des Kommunikationsdienstes „Wire“ vom Bund sei auf privaten Endgeräten nicht möglich, so die Bundesregierung.
Hintergrund der Anfrage der Union ist, dass die ordnungsgemäße Aktenführung verlangt, dass alle relevanten Informationen einer Behörde, auch solche aus internen Chats oder privaten Kommunikationskanälen wie „Wire“, korrekt und vollständig dokumentiert werden müssen. Im Fall der „Fördermittel-Affäre“ werde jedoch bezweifelt, dass die Kommunikation rund um die förderrechtliche Prüfung gemäß diesen Anforderungen veraktet wurde, heißt es in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage der Union.