Gesetz zur Vermeidung von Überschüssen in der Stromerzeugung
Berlin: (hib/MIS) Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/14235) zur Änderung des Energiewirtschaftsrecht mit einer Vielzahl von Regelungen vorgelegt, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Vor allem soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden. Weiter heißt es im Entwurf, durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen solle gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen. Durch ein intelligenteres Stromsystem mittels mehr Digitalisierung solle der Weg freigemacht werden, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar erreichen zu können.
Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1711 (novellierte Strombinnenmarktrichtlinie) sollen Regelungen im Bereich des Netzanschlusses in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden. Außerdem wird die für das Jahr 2025 vorgesehene Umstellung der an den Strombörsen in den vortägigen Auktionen am Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung maßgeblichen Stromprodukte nachvollzogen, die anstatt von Stundenkontrakten zukünftig Viertelstundenkontrakte vorsehen.